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BaFin verbietet den Verkauf besonders riskanter Hebelprodukte

Differenzgeschäfte (CFDs) mit einer Nachschusspflicht dürften künftig nicht mehr an Privatanleger verkauft werden, verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag. Wer nicht Profi sei, könne das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen.

BÖRSE am Sonntag

Differenzgeschäfte (CFDs) mit einer Nachschusspflicht dürften künftig nicht mehr an Privatanleger verkauft werden, verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag. Wer nicht Profi sei, könne das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen.

Das Verlustrisiko bei solchen Hebelprodukten sei nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern könne sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetztes Kapitals betragen, erklärte eine Vertreterin der Behörde, Elisabeth Roegele. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren“, sagte Roegele weiter. Es ist das erste Mal, dass die BaFin mit dem Verbot einer ganzen Gruppe von Finanzprodukten Ernst macht. Die Behörde nutzt dazu ihre neuen Kompetenzen für den Verbraucherschutz. Sie hatte das Verbot schon im Dezember angedroht. Die Anbieter solcher Kontrakte haben nur drei Monate Zeit, ihre Produkte oder Geschäftsmodelle anzupassen. Einige hätten bereits CFDs ohne Nachschusspflicht angekündigt. Im Sommer war die BaFin bereits gegen sogenannte Bonitätsanleihen vorgegangen, hier hatten die Anbieter aber – unter anderem mit einer Umbenennung – ein Verbot verhindert.

Bei Differenzgeschäften spekulieren Anleger auf die Kursentwicklung von Basiswerten – etwa von Aktien, Rohstoffen, Währungspaaren oder Zinssätzen. Der Kapitaleinsatz ist relativ gering. Bei einer positiven Kursänderung des Basiswerts erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er ihn ausgleichen. CFDs waren 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, als die Schweiz die Bindung des Franken an den Euro überraschend aufgab. Der Euro brach daraufhin gegenüber dem Franken ein – und auf viele CFD-Investoren kamen hohe Nachschusspflichten zu. Bei Verbraucherschützern gingen in der Folge zahlreiche Beschwerden ein.

Marktführer begrüßt den behördlichen Schritt

CMC Markets (www.cmcmarkets.de) ist mit der Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchaus zufrieden. Der CFD-Anbieter begrüßte die  Allgemeinverfügung für das Verbot von CFDs, zu deren Regularien eine Nachschusspflicht gehört. Ab dem 10. August 2017 ist damit für Privatanleger der Schutz vor einer Nachschusspflicht gewährleistet, so dass Kunden nicht mehr Geld verlieren können, als sie auf ihr Konto eingezahlt haben. CMC Markets wird daher die Vorschläge der BaFin in der gesetzten Frist in vollem Umfang umsetzen können. Über das Verbot der Nachschusspflicht hinaus fordert die BaFin keine weiteren Änderungen, auch keine Begrenzung des Hebels.

CMC Markets begrüßt die Tatsache, dass die BaFin sowohl die Art und Weise als auch das Tempo beibehalten hat, die Zeit der regulatorischen Unsicherheit für den CFD-Handel In Deutschland zu beenden. CMC Markets ist laut des jüngsten Investment Trends Reports Marktführer in Deutschland. Der CFD-Anbieter geht davon aus, dass die regulatorischen Änderungen diese Position durch die schnelle Implementierung der Änderungen und den Fokus auf Kunden und Service weiter stärken werden.