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Darf man zu Aktien „Champagner“ sagen? Zu Shopify, Inc. vielleicht?

Aldi Süd darf ein Eisprodukt nicht weiter „Champagner-Sorbet“ nennen. Die Union schlägt vor, Geld für die Rente der kommenden Generationen an die Börse zu bringen. Und die Shopify-Aktie läuft so gut, dass Anleger die Korken knallen lassen.

Aldi Süd darf ein Eisprodukt nicht weiter „Champagner-Sorbet“ nennen. Die Union schlägt vor, Geld für die Rente der kommenden Generationen an die Börse zu bringen. Und die Shopify-Aktie läuft so gut, dass Anleger die Korken knallen lassen.

Von Reinhard Schlieker

Die Mannschaft von Aldi Süd hat verloren. Ein Eisprodukt namens „Champagner-Sorbet“ verstößt gegen Recht und Gesetz, wenn es nicht penetrant nach Champagner schmeckt. So sieht das der Europäische Gerichtshof. Aldi hatte 2012 zwar die entsprechende Traube diskret im Sorbet plaziert, aber es gab da noch andere, überlagernde Aromen. Glaubte das Gericht jedenfalls dem klagenden Winzerverband aus Frankreich. Zu gern hätte man eine Charge probiert – aber das Bauchgrimmen der Richter nach sieben Jahren abgelaufener Haltbarkeit – nun ja, wer will das verantworten. Wäre aber ein Argument für beschleunigtere Rechtsfindung. So ging das Urteil halt nicht durch den Magen. Sobald nun Aldi einen Aromatiseur findet, der Champagnergeschmack simulieren kann, möge man in eine neue Runde gehen. Allerdings sollte sich der Winzerverband wohl seinerseits hüten, eine Création „Chateau Aldi Süd 2012“ zu nennen.

Unterdessen bietet sich an, ein Fondsdepot für den Nachwuchs einfach „Söhnlein“ zu taufen. Denn die lieben Kleinen werden bald womöglich flächendeckend an die Börse gebracht, oder besser gesagt, an die Aktienkultur herangeführt. Während die Eltern im Vertrauen auf künftigen Wohlstand der Erbengeneration aus eigenem Vermögen genüsslich einen Original-Champagnertrüffel nach dem anderen verzehren, wächst aufgrund staatlicher Fürsorge das Depot des Säuglings heran, dass es nur so seine Art hat. Die Idee findet sich derzeit im Wahlprogramm der Union und sieht vor, durch monatliche staatliche Einzahlungen auf ein Depot jedes Kindes in Deutschland bis zu Volljährigkeit einen Grundstock zu schaffen, der dann bis zum Rentenalter unangetastet wachsen darf.

Ungeachtet zahlreicher Detailprobleme ist zu erwarten, dass nach fünfzig Jahren mit einer jährlichen Bruttorendite von sieben Prozent ein auskömmliches Polster zustandekäme, das die traurigen Reste der dann zu erwartenden umlagefinanzierten Rente entsprechend aufpeppen kann. Das Risiko läge wohl eher bei staatlicher Gier als bei der Entwicklung der Wertpapiere. Schließlich sind die sieben Prozent für die letzten 150 Jahre in zahlreichen OECD-Staaten nachgewiesen worden, trotz Kriegen und Krisen. Es wäre also für Nicht-Apokalyptiker eine faszinierende Idee, zumal die kommenden Generationen viel eher den Umgang mit der Börse als etwas so Normales erleben würden wie es beispielsweise Amerikaner und Briten seit jeher gewohnt sind.

Gefahrenpotenzial weist staatliche Wankelmütigkeit auf – um zu garantieren, dass die Obrigkeit das Programm in schweren Zeiten nicht einfach beerdigt oder plündert, müsste man es dem Zugriff entziehen – wie auch immer. Experten schätzen, dass gut 16 Milliarden Euro jährlich einfließen müssten – oder in einem Staatsfonds gebunkert, der wahrhaftig mündel- und vormundsicher ist.

Wer nicht auf die Umsetzung von Wahlprogrammen warten will, weil er schon viele hat kommen und gehen sehen, der hat dieser Tage am Aktienmarkt spannende Unterhaltung ebenso wie Drama und Schurkenstücke. Wohin da der amerikanische Broker Robinhood gehört, der sich auf Privatanleger kapriziert hat, da berät die Jury noch. Jedenfalls will der Laden mit dem Underdog-Image selbst an die Börse – ein gutes Drittel der Papiere soll bei Privatanlegern plaziert werden, die dann – so hofft man – gleich auch Kunden werden. Womöglich sieht sich Robinhood als Heimat jener sich als edel empfindenden Rächer, die mit Kurstreibereien bei bestimmten Aktien (Stichwort: Gamestop) seit einiger Zeit versuchen, große und reiche Shortseller und Hedgefonds das Fürchten zu lehren. In diesem Zusammenhang hatte der Ruf von Robinhood bereits gelitten. Zusätzlich wurden Millionenstrafen wegen Regelverstößen verhängt, gerade vor wenigen Tagen 70 Millionen Dollar. Und weiteres Ungemach droht vor Gericht, wo Kunden, Partner und US-Staaten klagen: Es geht um Hackerangriffe, irreführendes Marketing, Verstöße gegen gute Unternehmensführung – der Sheriff von Nottingham reitet also schon. Börsengang-Erlös womöglich zur Begleichung von Geldstrafen? Na ja.

Dagegen darf man vermutlich zur Shopify-Aktie durchaus „Champagner“ sagen, ohne belangt zu werden. Die Plattform für vorwiegend nordamerikanische Unternehmen, die ohne große Mühen ihr Business ins Netz verlegen oder dorthin erweitern möchten, finden mit Shopify einen Allround-Dienstleister, der es den Anlegern angetan hat. In Coronazeiten boomte und boomt das Geschäft aufs Ansehnlichste, die Kanadier verdoppelten 2020 ihren Umsatz auf 2,9 Milliarden US-Dollar. Mit 1.450 Dollar ist das kein billiges Papier, aber vielleicht doch noch preiswert. Der Preis entspricht jedenfalls dem 75fachen des Kurses von vor fünf Jahren, und ob man nun nachtrauert oder sich vorfreut, ist wie immer im Auge des Börsenbetrachters angelegt. Wer von Champagner auf Rotkäppchen umsteigt, und das so Ersparte anlegt, hat später vielleicht mal was zu erzählen, das kein Märchen ist.

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