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Rosenkrieg in Virtuell-Amazonien

Amazon hat seinen Namen, weil jener lange, unruhige Fluss in Südamerika eine ganze Region prägt, vieles mit sich reißt, wenn er mal über die Ufer tritt, und ansonsten ein undurchdringliches Dickicht nährt und erhält: Den Regenwald. Welcher dieser Aspekte bei der Namenswahl durch Jeff Bezos den Ausschlag gab – eines kam sicher nicht vor: Privatkriege.

BÖRSE am Sonntag

Amazon war und ist immer gut für die Aufmischung etablierter Branchen. Das begann im Kleinen mit Online-Buchversendern und hörte bei Cloud-Diensten nicht auf. Für die Börse ist alles wichtig, was mit dem 800-Milliarden-Dollar-Unternehmen vor sich geht, mithin neuerdings sogar die Scheidung des Ehepaars Jeff und MacKenzie Bezos. Keineswegs auf die Yellow Press beschränkt, befassen sich seriöse Investoren mit dem Vorgang. Denn einer der reichsten Männer der Welt steht womöglich davor, im Scheidungsverfahren seiner dann Ex-Gattin die Hälfte seines Vermögens abgeben zu müssen, jedenfalls dann, wenn ein Richter im US-Bundesstaat Washington das letzte Wort haben wird. Dort ist die Familie zu Hause, die geschäftlichen Wertebringer aber befinden sich natürlich in aller Welt.

Für Juristen ein Eldorado des Neulands. Angesichts des Vermögens, um das es geht, nämlich grob gerechnet 136 Milliarden Dollar, zum Großteil gebündelt im Amazon-Aktienbesitz von 16 Prozent des Unternehmens, wird das Thema zum Hingucker. Einzelne Investmentfirmen sehen das Verfahren als Risiko und haben bereits verkauft. Andere US-Juristen mahnen zu Gelassenheit: Es gebe derzeit keinen Hinweis darauf, dass die Bezos-Gattin bei der hälftigen Teilung des Vermögens ihre Amazon-Anteile werde verkaufen wollen. Eine solche Transaktion wäre schadfrei gar nicht möglich. Außerdem ist der Wert in letzter Zeit geschrumpft: Die Technologie-Aktien haben keinen guten Lauf, schon seit Monaten nicht. Sollte Frau Bezos einen nennenswerten Teil der Amazon-Aktien erhalten, wäre sie wohl vermutlich mehr an aktiver Einflussnahme, sprich einem Direktorenposten, interessiert als an Flucht aus dem Investment.

Eher eine Randnotiz blieb da in der vergangenen Woche die Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts München: Amazon darf seinen technologisch aufgerüsteten Bestell-Aufkleber nicht weiter an Kunden ausliefern. Dieser drahtlos arbeitende Bestellknopf ermöglicht es Kunden, zuvor gespeicherte Bestellmengen haushaltstypischer Produkte vorzunehmen, ohne aktiv zu werden: Der Knopf bestellt, sobald ein Vorrat etwa an Waschmittel oder Pampers, Spültabs und Konserven zur Neige geht. Diese Automatik unterlaufe die Gesetze zum Schutze von Internetkunden und sei mithin rechtswidrig. Intransparenz also, ein oft gehörter Vorwurf gegenüber den als Datenkraken verrufenen Firmen, darunter Google oder Facebook, und eben – Amazon.

Der Riese wird sich zu wehren wissen, denn manchmal ist nicht ganz klar, ob Amazon nun mehr Kreative beschäftigt als Anwälte, oder umgekehrt. Sein Vordringen in etablierte Märkte und Strangulierung der dort bereits aktiven Unternehmen ist legendär. Die Kunden lieben es, so viel scheint bewiesen. Die Konkurrenz eher nicht, und die Börse derzeit auch nicht. Dass zum Heer der geschäftsbeinflussenden Juristen nun auch noch Scheidungsanwälte stoßen, ist eine Ironie der Firmengeschichte. Amazon war immer schon am gefährlichsten, wenn sich Hindernisse auftürmten. Die Verkaufsentscheidung aufgrund drohender Scheidungsfolgen kann einem daher zumindest hasenfüßig vorkommen.