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AKTIEN & MÄRKTE  UNTERNEHMEN  Trading  FONDS  ZERTIFIKAT E  Rohstofe  Lebensart Sündenbock Bonitätsanleihe Von Hartmut Knüppel Die Bundestagswahl 2017 wirft ihre Schatten voraus. Ein wichtiges Thema wird der Verbraucher- und Anlegerschutz sein. Die Grünen und die Linke werden im Wahlkampf sicherlich wieder versuchen, sich mit scharfer Kritik an den Banken und ihren Finanzprodukten zu profilieren. Sie werden diese Kritik dann instrumentalisieren, um die Regierung in der Finanzpolitik anzugreifen. Es ist deshalb verständlich, dass Vorkehrungen getroffen werden. Will sich die Bundesregierung von der Opposition keine Untätigkeit vorwerfen lassen, muss sie auf starke Symbole setzen, die von den Wählern verstanden werden. Was liegt also näher, als ein neues Instrument zu nutzen, das mit dem Kleinanlegerschutzgesetz eingeführt wurde, nämlich ein Produktverbot. Das Finanzprodukt, das sich die politischen Strategen des Bundesfinanzministeriums (BMF) in einem ersten Schritt hierfür offensichtlich ausgesucht haben, um es als Sündenbock zu opfern, sind die Bonitätsanleihen. Wer die ungeschriebenen Spielregeln des Politikbetriebs kennt, weiß, dass sich die Ba- Fin als nachgeordnete Behörde derartigen politischen Vorgaben des BMF kaum entziehen kann. Foto: © robingeorge - Fotolia Keine Beschwerden Zudem kann man einer Aufsichtsbehörde wie der BaFin natürlich zugutehalten, dass sie ihrer neuen Aufgabe des Anlegerschutzes verantwortungsbewusst nachkommen und Vorsorge gegen gefährliche Finanzprodukte treffen will. Die Auswahl überrascht dann aber doch, denn bisher hat außer einigen Grünen niemand behauptet, dass von Bonitätsanleihen irgendwelche Gefahren ausgehen. Auch wir haben bisher von keinem einzigen Fall gehört, bei dem Anleger mit Bonitätsanleihen in den vergangenen Jahren Verluste erlitten hätten. Zur Sicherheit haben wir bei den Ombudsstellen der privaten Banken, der Volksbanken, der Sparkassen und der öffentlich rechtlichen Banken nachgefragt: Keiner der vier Schlichtungsstellen ist eine einzige Beschwerde zu Bonitätsanleihen bekannt. Aber vielleicht haben sich betroffene Anleger ja bei einer Verbraucherschutzvereinigung wie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beschwert. Doch auch hier: Fehlanzeige. Die DSW weist in ihrer Stellungnahme gegenüber der BaFin vielmehr ausdrücklich darauf hin, „dass ihr - anders als 16 BÖRSE am Sonntag · 39/1 6 Kolumne


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