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AKTIEN & MÄRKTE  UNTERNEHMEN  Trading  FONDS  ZERTIFIKAT E  Rohstofe  Lebensart beispielsweise bei Mittelstandsanleihen - weder aus dem Markt noch aus dem Kreise ihrer Mitglieder bisher konkrete Schadensfälle durch Bonitätsanleihen bekannt geworden sind.“ Was sich hingegen belegen lässt, sind die großen Chancen, die mit Bonitätsanleihen verbunden sind. Privatanleger haben mit Bonitätsanleihen bisher gute Renditen erzielen können. Es ist deshalb auch keine Überraschung, dass der Anteil der Bonitätsanleihen am Gesamtvolumen Hartmut Knüppel Geschäftsführender Vorstand bei Deutscher Derivate Verband (DDV). der Anlageprodukte in letzter Zeit auf 10,4 Prozent gestiegen ist. Aktionismus zur Unzeit Wenn man die politischen Strategien für den nahenden Wahlkampf außer Acht lässt, mutet nicht nur die Auswahl des Produktes, sondern auch der Zeitpunkt des BaFin-Vorstoßes seltsam an. Es ist ja kein Geheimnis, dass mit PRIIPs in weniger als vier Monaten ein regulatorisches Großprojekt europaweit an den Start gehen soll. Ein zentraler Bestandteil von PRIIPs ist die europaweite Einführung des Key Information Document. Für alle wichtigen Finanzprodukte, die an Privatanleger verkauft werden, muss dann solch ein Produktinformationsblatt erstellt werden. Die Vorgaben sind so umfangreich und so detailliert, dass mehr Produkttransparenz kaum möglich ist. Sie gelten auch für alle Zertifikate und damit natürlich auch für Bonitätsanleihen. Ja zur Transparenz Darüber hinaus haben die Mitglieder des DDV hat mit ihrer Transparenzinitiative und ihrem Fairness Kodex bereits eine Menge für die Anleger erreicht. So ist die Branche bei der Kostentransparenz Vorreiter im Vergleich zu fast allen anderen Finanzprodukten für Privatanleger. Dessen ungeachtet ist die Zertifikatebranche grundsätzlich bereit, konkrete Vorschläge der Aufsicht zur weiteren Erhöhung der Transparenz von Bonitätsanleihen aufzugreifen und umzusetzen. Falscher Adressat Die BaFin gibt vor, dass sie bei Bonitätsanleihen Mängel im Vertrieb festgestellt habe, ohne dies jedoch näher zu belegen. Offen ist auch, ob es sich hierbei um einzelne Ausreißer oder um grundlegende Fehler handeln soll. Aber selbst wenn es grundlegende Fehler im Vertrieb gäbe, läge es dann nicht nahe, diese abzustellen, anstatt die Produkte gleich ganz zu verbieten? Der BaFin steht hier ein breites Instrumentarium zur Verfügung, sie muss es nur nutzen. Keiner käme ja auf die Idee, Autos ganz zu verbieten, nur weil ein Autoverkäufer einem Kunden ein unpassendes Fahrzeug verkauft hat. Und schließlich stellt sich die Frage, warum die BaFin derart martialisch vorgeht. Anstatt einen minimalinvasiven Eingriff vorzunehmen, schreitet sie zur Totalamputation. Das Bein, sprich die Bonitätsanleihen, brauchen wir nicht, also weg damit! Kritik aus der Wissenschaft Auch aus den Reihen der Wissenschaft wird der Widerspruch immer lauter. Die geplante Produktintervention der BaFin wird dabei gerade mit Blick auf das staatliche Ziel der Vermögensbildung sehr kritisch beurteilt. So erklärt der Wissenschaftliche Beirat des DDV: „Mit ökonomisch nicht fundierten Vertriebsverboten von Produkten mit einem realistischen Renditepotential – wie Bonitätsanleihen – läuft der Gesetzgeber Gefahr, sein eigenes Ziel der Vermögensbildung zu unterlaufen. Es ist allgemein bekannt, dass Anleger mit klassischen Spar- oder Festgeldanlagen oder auch klassischen Lebensversicherungen kaum noch positive reale Renditen erwirtschaften können. Solche Anlagen führen somit nicht zu einer Vermögensbildung, sondern zu einer Vermögensvernichtung. Ein sinnvoller Anlegerschutz sollte deshalb auch das staatliche Ziel der Vermögensbildung berücksichtigen und nicht ungerechtfertigt den Vertrieb von Produkten mit einem realistischen Renditepotential verbieten.“ Die Schlussfolgerung ist klar: Bonitätsanleihen drohen unter die Räder zu kommen, weil sie als politischer Sündenbock gebraucht werden, um dann öffentlichkeitswirksam geopfert zu werden. Für die Privatanleger wäre ein Verzicht auf dieses beliebte renditestarke Anlageprodukt jedoch ein schmerzlicher Verlust. 17 BÖRSE am Sonntag · 39/1 6


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