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Konsequent flächenbündig. LS ZERO steht für die flächen - bündige Montage in Möbel, Trockenbau oder Mauerwerk. JUNG.DE senten den Ausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen. Auch Immobilien- anzeigen müssen seit dem 1. Mai 2014 ganz bestimmte Informationen über den Energieausweis enthalten, zum Beispiel ob es sich um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis handelt. Zudem muss der Primärenergiebedarf in der Anzeige ausgewiesen sein. Vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie empfiehlt sich in jedem Fall ein genauer Blick auf die Gegebenheiten. Am besten mithilfe eines Bausachverständigen. Dieser stellt beispielsweise auch Fragen an die Akustik, ein heikles Thema in vielen älteren Gebäuden – besonders bei jenen der Nachkriegszeit. Finanzielle Vorteile beim Kauf von Denkmalschutzimmobilien Für Kapitalanleger sprechen neben der Wohn- qualität und der besonderen Identität von Bestandsimmobilien auch finanzielle Gründe. Handelt es sich nämlich um ein saniertes Baudenkmal, wird der Kauf vom Finanzamt begünstigt. Fachleute sprechen sogar von einer der letzten verbliebenen Möglichkeiten, die Steuerlast deutlich zu verringern. Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, müssen jedoch einige Auflagen erfüllt werden (worauf es dabei im Einzelnen ankommt, er- klären ab Seite 10 die Finanzexperten von EY). Hinzu kommt: Viele Mietsuchende schätzen das gute Raumklima und die besondere Atmosphäre in historischen Gebäuden. Sie sind bereit, dafür auch entsprechende Preise zu bezahlen. Die üppigen Steuervorteile, die große Nachfrage auf dem Mietmarkt und das besondere Flair haben jedoch auch eine Kehrseite: Sie sorgen dafür, dass Denkmalschutzimmobilien bei Anlegern sehr gefragt sind. „Projektentwickler lassen sich die Steuervorteile in der Regel teuer bezahlen“, weiß André Adami, Wohnimmobilienexperte bei der Immobilienforschungsgesellschaft BulwienGesa. „Denkmalschutzobjekte werden deshalb mit deutlichen Aufschlägen auf den Marktpreis vergleichbarer Immobilien ohne fiskalische Vorzüge verkauft.“ Daher gilt beim Kauf einer Denkmalschutzimmobilie genau dasselbe wie beim Kauf eines Neubaus: Das Gesamtpaket muss stimmen.


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