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BÖRSE am Sonntag | Ausgabe 09

AKTIEN & MÄRKTE UNTERNEHMEN FONDS ZERTIFIKATE ROHSTOFFE LEBENSART – wenngleich die Renditen früherer Tage angesichts der Marktentwicklungen nicht mehr zu erzielen sind. Vor allem aufgrund ihrer breiten Streuung, geringer Mindestanlagesummen und der trotz Haltefrist vergleichsweise gut steuerbaren Anlagezeiträume dürften sie für viele Anleger neuerlich das Vehikel der Wahl sein, um die Immobilienquote auf- oder auszubauen. Einen noch deutlich größeren Qualitätsschub haben geschlossene Immobilienfonds durch das KAGB erfahren. Die Produkte stehen, anders als die geschlossenen Fonds vergangener Tage, regulatorisch auf dem gleichen Niveau wie offene Fonds und stellen für einige Anleger daher eine echte Alternative zu offenen Fonds dar, insbesondere wenn diese spezielle Segmente abdecken wollen und die weiter bestehenden Besonderheiten der Fondskategorie berücksichtigen. Denn nach wie vor handelt es sich bei den Vehikeln um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken und einer in aller Regel langfristigen Bindung. Dabei sorgen jedoch die rechtlichen Vorschriften dafür, dass die Fonds heute deutlich größere Anforderungen an Risikokontrolle, Bewertung der Vermögensgegenstände, Transparenz und Anlegerschutz erfüllen müssen. Entscheidend ist hier primär auch die deutlich erweiterte Rolle der Verwahrstelle. Früher waren Verwahrstellen nur für offene Immobilien- und Wertpapierfonds zuständig. Heute ist die Verwahrstelle eine mit weitreichenden Pflichten und Kompetenzen ausgestattete Kontrollinstanz, die es für geschlossene Fonds bislang nicht in dieser Form gab. Dabei übernimmt die Verwahrstelle nicht nur wichtige Kontrollpflichten. Im Zweifelsfall ist sie ebenso haftbar und trägt damit ein erhebliches Risiko, sodass seriöse Verwahrstellen nicht nur sehr verantwortungsbewusst mit den ihr gestellten Aufgaben umgehen werden, sondern Anlegern gleichzeitig als weiteres Qualitätsmerkmal gelten können. Wie bei jeder Kapitalanlage gilt natürlich auch bei Immobilieninvestments, ob nun bei offenen oder bei geschlossenen Fonds: Entscheidend für den Erfolg sind nicht allein die rechtlichen Rahmenbedingungen; vielmehr müssen Anbieter das nötige Knowhow vorweisen können. Langjährige Erfahrung im jeweiligen Immobiliensegment sowie ein belastbares Netzwerk – zu dem insbesondere die Verwahrstelle beitragen kann – sind hier maßgebliche Voraussetzungen. Zugleich sollte natürlich der jeweilige Investmentschwerpunkt den Anfordernissen der Anleger gerecht werden und zum Gesamtportfolio passen. Stimmen die Parameter, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Immobilien auch heute die Erträge verstetigen und die Risiken begrenzen. BÖRSE am Sonntag · 05/17 Gastbeitrag 27 Foto: @ Iraidka - Fotolia.com


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