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BÖRSE am Sonntag { Ausgabe 09

Der diskrete Charme des Schwarms Crowdinvestments gelten immer mehr Anlegern als clevere Form der Geldanlage. Um zur echten Anlage- Alternative zu werden, brauchen sie aber noch ein besseres Regelwerk. Schwarminvestitionen sind bei immer mehr Privatanlegern beliebt. Sogenannte Crowdinvestments, bei denen eine Vielzahl von Kleininvestoren junge Unternehmen und Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und Immobilien finanzieren, wachsen weiter stark. Bei klarer Dominanz von Immobilien wuchs das Volumen erfolgreich finanzierter, abgeschlossener Crowdinvestment-Projekte deutscher Emittenten 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 170 Prozent. So jedenfalls lauten die vorläufigen Daten des Branchenverbands. Mit 132 Millionen Euro der insgesamt vermittelten 170 Millionen Euro nimmt die Immobilienfinanzierung dabei unangefochten den Spitzenplatz ein. Der Charme der Schwarmfinanzierung liegt dabei in einer einfachen Funktionsweise und verlockenden Konditionen: Eine attraktive Verzinsung, eine kurze Laufzeit und sehr niedrige Mindestanlagesummen machen die Anlageform für breite Anlegerschichten interessant. Die Anbieter, in aller Regel als Vermittler auftretende Plattformen, sehen in der Anlageform auch eine lang überfällige Demokratisierung der Sachwertanlage. Prinzipiell ist wenig einzuwenden gegen derartige neue Anlageformen, die es Anlegern erlauben, sich an bislang kleinen Investorengruppen vorbehaltenen Immobilienprojekten, Energie- und Klimaschutzprojekten oder auch Start-ups zu beteiligen. Zumindest fragwürdig erscheint jedoch, sie gegenüber anderen Anlageformen zu privilegieren, beispielsweise durch politische Starthilfe. Diese war ursprünglich insbesondere als Förderung von Start-up- Finanzierungen und Gründerkultur gedacht, wurde aber schnell auch zur Immobilienprojekt-Finanzierung genutzt. Im Immobilienbereich ist sie angesichts des dynamischen Wachstums aktuell noch zu rechtfertigen. Sollten jedoch über die aktuellen Grenzen hinaus auch größere Beträge von institutionellen Investoren eingesammelt werden, sind diese Privilegien nicht weiter tragbar. Sie sollte gerade angesichts der Entwicklungen von Schwarminvestments im Immobilienbereich überdacht werden. Bislang müssen für Crowdinvestments gemäß Vermögensanlagengesetz anders als für andere Vehikel für Immobilieninvestments keine Prospekte vorgelegt werden, wenn das Emissionsvolumen 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt und einzelne Anleger nicht mehr als 1.000 Euro investieren. Bei ausreichend hohem freien Vermögen – mindestens 100.000 Euro – und einer entsprechenden Selbstauskunft dürfen es bis zu 10.000 Euro sein, sofern die Summe unterhalb zweier Nettomonatseinkommen bleibt. Branchenintern stößt die Befreiung von der Prospektpflicht verständlicherweise 38 BÖRSE am Sonntag · 09/18 auf vergleichsweise große Zustimmung. Vor allem bei kleineren Projekten stehe der Aufwand der Prospekterstellung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erzielbaren Erträgen und mache die eigentlich flexible Finanzierungsform unnötig schwerfällig, heißt es häufig. Foto: © Inspiring - Shutterstock.com ZERTIFIKATE ROHSTOFFE LEBENSART AKTIEN & MÄRKTE UNTERNEHMEN FONDS


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