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BÖRSE am Sonntag { Ausgabe 09

ZERTIFIKATE ROHSTOFFE LEBENSART AKTIEN & MÄRKTE UNTERNEHMEN FONDS BÖRSE am Sonntag · 09/18 Gastbeitrag 39 Ludger Wibbeke Asset Servicing für Real Assets, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG Dem ist entgegenzuhalten, dass das für Crowdinvestments vorgeschriebene Vermögensinformationsblatt (VIB) nicht ausreichend erscheint, um einzelne Projekte zu beurteilen und miteinander zu vergleichen. Denn es gibt ehebliche Gestaltungsspielräume und eine entsprechende Unübersichtlichkeit. Es erscheint daher sinnvoll, auch für Projekte mit kleineren Volumina zumindest eine Art „Prospekt light“ zu verlangen; schließlich kann gerade auch ein derartiger Kurzprospekt die mit einem Investment verbundenen Risiken klar benennen und den Vergleich zu anderen, bereits einer Prospektpflicht unterliegenden Anlagevehikeln erleichtern. Eine Harmonisierung von VIB und Produktinformationsblättern (PIB) beziehungsweise wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document, KIID) wäre dabei zusätzlich wünschenswert. Sicherlich taugen ein ausschließlich auf die Einhaltung formaler Kriterien durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüfter Prospekt und ein standardisiertes PIB als Qualitätsausweis einer Kapitalanlage nur bedingt. Dennoch können sie für ein höheres Maß an Transparenz sorgen und es Anlegern erleichtern, unterschiedliche Produkte miteinander zu vergleichen. Von einheitlichen Spielregeln profitieren letztlich alle Beteiligten. Allein sie ermöglichen es Anlegern, informierte Investmententscheidungen zu treffen, die in erster Linie auf einer Beurteilung des jeweiligen Immobilienprojekts und der Kompetenz der Projektverantwortlichen fußen. Das gilt insbesondere auch für die intensiven Due-Dilligence-Prüfungen institutioneller Anleger. Naturgemäß geht eine striktere Regulierung häufig mit anfänglichen Unsicherheiten und daraus resultierender Ablehnung einher. Aber es hat sich schon häufiger gezeigt, dass am Ende die positiven Effekte klar dominieren. So ist mittlerweile unumstritten, dass die zunächst sehr kritisch betrachtete Neuregulierung von Beteiligungsangeboten in Form Alternativer Investmentfonds letztlich einen entscheidenden Qualitätsschub zur Folge hatte. Unter anderem ist das auf die erweiterte Rolle der Verwahrstelle zurückzuführen, der als Prüfinstanz weitreichende Kontrollpflichten auferlegt sind. Im Segment der Crowdinvestments könnte die Einführung einer vergleichbaren Instanz, die ein sinnvolles System der „Checks and Balances“ etabliert, im Verbund mit Prospekt oder Prospekt light und Produktinformationsblatt das Vertrauen der Anleger in Crowdinvestments als Alternative zu anderen Formen der Immobilieninvestments maßgeblich stärken. Indizes Stand: Freitag nach Börsenschluss Index % seit Jahresbeg. 52W-Hoch 52W-Performance Dow Jones 24608,98 -0,45% 26616,71 +17,17% S&P 500 2677,67 +0,15% 2872,87 +12,42% NASDAQ 7180,56 +4,02% 7505,77 +22,51% DAX 12190,94 -5,63% 13596,89 +1,09% MDAX 25791,61 -1,56% 27525,23 +9,38% TecDAX 2562,23 +1,31% 2725,97 +32,78% SDAX 11917,09 +0,25% 12639,82 +17,62% EUROSTX 50 3399,16 -2,99% 3708,82 +0,43% Nikkei 225 21181,64 -6,96% 24129,34 +8,26% Hang Seng 30568,02 +2,17% 33484,08 +28,83%


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