AKTIEN & MÄRKTE UNTERNEHMEN FONDS ZERTIFIKATE ROHSTOFFE LEBENSART
Aktionsplan soll bis Ende 2019 umgesetzt
werden.
Lücken im europäischen Regelwerk
Diese Regelung mag zwar einerseits einen
ersten Schritt in Richtung eines transparenteren
Marktes darstellen. Gleichzeitig
ist die Taxonomie aber keineswegs mit
einer eindeutigen Definition vergleichbar.
Und: Die Klassifizierung umfasst
lediglich den klimarelevanten Aspekt der
Nachhaltigkeit; sowohl die sozialen Faktoren
als auch der Bereich der Governance
werden nicht berücksichtigt. Soll privaten
Anlegern also wirklich der Zugang
zu nachhaltigen Investments erleichtert
werden, bleibt ein einheitliches und vollumfängliches, aber auch
einfaches Regelwerk unabdingbar.
Daneben spielt eine noch unzureichende Informationsvermittlung
seitens der Berater eine entscheidende Rolle. Denn: Noch
immer müssen sich viele interessierte Investoren selbst bei ihren
Finanzberatern nach nachhaltigen Kapitalanlagen erkundigen
und bekommen diese umgekehrt nicht automatisch vorgestellt.
Warum das so ist? Einerseits ist jedes Beratungsgespräch extrem
zeitaufwendig. Darüber hinaus sind zahlreiche Berater noch
nicht ausreichend in Sachen nachhaltige Geldanlagen geschult.
Auch hier setzt der Aktionsplan der Europäischen Kommission
an. Laut der Agenda werden Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen künftig dazu angehalten, ihre Kunden gemäß
ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten. Wie umfangreich
32 BÖRSE am Sonntag · 27/19