EU ermittelt wegen Android gegen Google
Die EU-Wettbewerbshüter weiten ihr Verfahren gegen Google aus und nehmen nun auch das Betriebssystem Android unter die Lupe. Europaparlamentarier begrüßen das Vorgehen – und haben weitere Wünsche.
Die EU-Wettbewerbshüter weiten ihr Verfahren gegen Google aus und nehmen nun auch das Betriebssystem Android unter die Lupe. Europaparlamentarier begrüßen das Vorgehen – und haben weitere Wünsche.
Die EU-Kommission hat ihr Wettbewerbsverfahren gegen den US-Internetkonzern Google verschärft. Dabei geht um es um Android, das meistbenutzte Smartphone-System der Welt, wie die Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Google baut der Kommission zufolge seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche aus. Die Google-Suche sei auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert. Konkurrenten würde so der Marktzugang versperrt.
„Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält(...)“, sagte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Die Behörde hatte erste Ermittlungen zur Wettbewerbssituation bei Android vor einem Jahr eingeleitet. Die Kommission verschickte jetzt in diesem Fall offizielle Beschwerdepunkte an den US-Konzern. Dieser kann sich nun ausführlich zu den Bedenken äußern. Die Android-Untersuchung ist Teil eines größeren EU-Verfahrens gegen Google.
Falls die europäischen Wettbewerbshüter ihre Vorwürfe beweisen können und eine förmliche Entscheidung treffen, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wird aber üblicherweise nicht ausgeschöpft.
Europaparlamentarier begrüßen das Vorgehen der Wettbewerbshüter
„Dass die Kommission nun das nächste Verfahren gegen Google einleitet, macht deutlich, dass Google mit seiner dominanten Marktstellung nicht verantwortungsvoll umzugehen weiß“, kommentiert der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wettbewerbspolitik im EU-Parlament, Markus Ferber (CSU), den Brüsseler Vorstoß. Nun dürfe sich das Verfahren nicht so lange hinziehen, dass reihenweise Wettbewerber vom Markt gedrängt würden. „Gerade kleinere App-Hersteller können gegen Google nur dann bestehen, wenn es tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen gibt“, betonte Ferber. Das nun angestoßene Verfahren in Sachen Android weise Ähnlichkeiten mit dem Verfahren gegen Microsoft wegen der Bündelung von Betriebssystem und Internet Explorer auf. Insofern gebe es einen Präzedenzfall, der ein schnelles Verfahren ermöglichen sollte.
Der CDU-Binnenmarktexperte, Andreas Schwab, unterstrich, dass sich jedes Unternehmen an die geltenden Spielregeln in der EU halten müsse, unabhängig davon, ob es seinen Sitz in Europa hat oder nicht. „Hier darf es keine Ausnahmen geben. Gleiche Chancen und Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bleiben ein Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung“, betonte Schwab.
Vestager schreckt nicht zurück
Mit ihrem jüngsten Vorgehen stellt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager einmal mehr unter Beweis, dass sie nicht davor zurückschreckt, sich mit mächtigen US-Konzernen anzulegen – und das, obwohl es in der Vergangenheit bereits massive Kritik aus Washington gegeben hat. Brüssel solle den Bogen nicht überspannen, so die unverhohlene Botschaft. Ebenso wenig sollten Parlamentarier versuchen, Verfahren gegen Google oder andere Konzerne zu politisieren. Auch im Kampf gegen Steuervermeidung geht die Kommission gegen internationale Unternehmen wie Apple, Starbucks und Amazon seit geraumer Zeit vor.
Nachsicht ist von der Kommission nicht zu erwarten. „Wer in Europa tätig ist, muss sich an die Spielregeln halten. Und die sehen gleiche Bedingungen für alle vor - unabhängig davon, aus welchem Land ein Unternehmen kommt. Entscheidend ist, dass multinationale Unternehmen so behandelt werden wie die heimische Firma um die Ecke“, sagte Kommissarin Vestager. Android ist ein System mit offenem Quellcode (Open Source). Es kann also von jedem frei genutzt und als Grundlage für die Entwicklung eines geänderten Betriebssystems für Mobilgeräte – sogenannte Android-Forks – verwendet werden. Doch es geht gar nicht um dieses System an sich.
Die Dienste sind das Problem
Die Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Nutzungsbedingungen für die nicht quelloffenen geschützten Anwendungen und Dienste von Google auf Android-Geräten. Denn wenn ein Hersteller geschützte Google-Anwendungen wie den Play Store oder die Google-Suche auf einem seiner Geräte vorinstallieren möchte, verlangt Google den Abschluss eines „Anti-Fragmentation Agreement“. Dies verbietet es dem Hersteller mit Android-Forks betriebenen Geräte zu verkaufen.
„Unternehemn in Europa dürfen mächtig und groß sein, sie dürfen diese Macht aber nicht missbrauchen, um Wettbewerber auszuschalten“, betonte Kommissarin Vesteger. Den EU-Kartellvorschriften dürfen marktbeherrschende Unternehmen nur dann Beschränkungen auferlegen, wenn diese objektiv gerechtfertigt sind. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter war Google jedoch nicht in der Lage, dies hinsichtlich der Beschränkungen in den „ Anti-Fragmentation Agreements“ nachzuweisen.
Den Anschuldigungen zufolge hat die Kommission Beweise dafür gefunden, „dass das Verhalten von Google Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten hinderte, die mit einer konkurrierenden Android-Fork ausgestattet waren, welche das Potenzial hatte, zu einer ernstzunehmenden Alternative für das Google-Betriebssystem Android zu werden. „Damit hat Google seinen Wettbewerbern gleichzeitig eine wichtige Möglichkeit genommen, Anwendungen und Dienste (insbesondere allgemeine Suchdienste) einzuführen, die auf Android-Forks vorinstalliert werden könnten“, so die Kommission. Handelsblatt / Thomas Ludwig