Advertorial
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Die Erträge und Gewinne aus diesen Produkten
unterliegen für Privatpersonen in Deutschland
der sogenannten Abgeltungsteuer in
Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag
und ggfs. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer
wird bereits durch den Broker des Anlegers
einbehalten und die steuerlichen Pflichten des
Kunden sind dadurch im Regelfall bereits erfüllt,
d. h. eine Berücksichtigung in der Steuererklärung
ist grundsätzlich nicht notwendig.
Die Gewinne aus CFDs und Zertifikaten berechnen
sich grundsätzlich nach dem gezahlten
Differenzausgleich bzw. der Differenz von
Veräußerungserlös und Anschaffungskosten
nach Abzug der Nebenkosten.
Nachdem durch den Gesetzgeber bereits zum
01.01.2020 die Verrechenbarkeit von Verlusten
aus Aktiengeschäften eingeschränkt wurde, ist
zum 01.01.2021 auch eine entsprechende Regelung
für die Verrechenbarkeit von Verlusten
aus Termingeschäften eingeführt worden. Dadurch
gilt derzeit, dass Verluste – unabhängig
ob Total- oder Teilverlust – aus Termingeschäften,
zu denen CFDs steuerlich zählen,
nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften
und maximal in Höhe von 20.000 Euro verrechnet
werden können. Bei Produkten wie
Optionsscheinen und Zertifikaten, die in der
jetzigen Gesetzesfassung nicht zur Definition
ASYMMETRISCHE
BESTEUERUNG VON
VERLUSTEN UND
GEWINNEN: IG EUROPE
DISKUTIERT MÖGLICHE
LÖSUNGSANSÄTZE FÜR
PRIVATANLEGER
Nicht erst seit kurzem bestimmen in Deutschland
die Rentenlücke, ein konstant niedriges oder sogar
negatives Zinsniveau und starke Bewegungen im
Kapitalmarkt die Diskussion um private Kapitalanlage.
Daraus resultierend ist diese stark angestiegen
– genau wie der Umfang durch Privatpersonen
getätigter Kapitalmarkttransaktionen. Gleichzeitig
nutzen immer mehr Anleger Möglichkeiten zur Absicherung
ihrer Anlagen und Transaktionen, etwa
sogenannte Contracts for Difference (CFDs) oder
Zertifikate, die die Wertbewegungen der bestehenden
Anlagen teils gegenläufig abbilden.
Salah-Eddine Bouhmidi,
Head of Markets bei IG
/IG_2021-05-02