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12 Duales Listing seit 2005
Dual Listing: Aufnahme der Notierung an einer
zweiten Börse neben der Heimatbörse
Beim Dual Listing, auch Zweitlisting genannt,
wird ein Unternehmen neben seiner Heimatbörse
an einer weiteren Börse notiert oder in
den Handel einbezogen. Ein Zweitlisting ist
kein Initial Public Offering (IPO), weil es kein
weltweit erstmaliges oder öffentliches
Angebot ist. Das Unternehmen unterliegt
deshalb nicht der Prospektpflicht.
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970 Notierungsaufnahmen seit 1997
Quelle: Börse Frankfurt, Stand: August 2021
1.819 Gesamtanzahl der IPOs seit 1997
Notierungsaufnahme: Ein Wertpapier wird in
den Handel an einer Börse aufgenommen.
Notierungsaufnahme bedeutet, dass ein
Wertpapier erstmalig in einem bestimmten
Marktsegment an einer Börse handelbar ist.
Bei einer Notierungsaufnahme an der
Frankfurter Wertpapierbörse wird das Papier
erstmalig im Frankfurter Parketthandel und/
oder auf Xetra gehandelt. Handelt es sich um
Aktien eines Unternehmens, und wird die Aktie
zum Regulierten Markt zugelassen, spricht
man von einem Börsengang. Nimmt das
Unternehmen mit dem Börsengang zudem
neues Kapital auf und macht ein öffentliches
Angebot mit Prospektpflicht, spricht man von
einem IPO (Initial Public Offering).
Wird bei der Notierungsaufnahme ein
Unternehmen in den Handel im Freiverkehr
(Open Market) einbezogen, spricht man von
einer Aufnahme in einen börsenmäßigen
Handel.