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Sperre aufgehoben
Die europäische Regulierungsbehörde
ESMA hat wieder grünes
Licht für den Handel mit Inline-
Optionsscheinen gegeben – zur
Freude vieler Anleger.
Inline-Optionsscheine sind bei vielen risikobereiten
Anlegern beliebt. Das Prinzip:
Anleger setzen mit ihnen darauf, dass
sich der Basiswert, etwa eine Aktie oder
ein Index, während der Laufzeit in einem
definierten Kurskorridor bewegt. Dabei
darf der Basiswert weder die untere Barriere,
noch die obere Barriere berühren.
Notiert zum Beispiel der DAX bei 12.000
Punkten, könnte die untere Barriere bei
10.000 und die obere Barriere bei 13.000
Punkten liegen. Bewegt sich der Index bis
zum Laufzeitende genau in diesem Korridor
und berührt zu keinem Zeitpunkt die
beiden Kursmarken 10.000 und 12.000
Punkte, erhalten Anleger exakt zehn Euro
ausgezahlt.
Da im Erfolgsfall die zehn Euro fixiert
sind, ist die mögliche Rendite einfach auszurechnen.
Auf das obige, fiktive Beispiel
bezogen: Kostet der Schein acht Euro, beträgt
die Rendite 25 Prozent. Der Haken:
Geht die Strategie nicht auf und der Basiswert
bricht aus dem Korridor aus, ist der
komplette Kapitaleinsatz verloren. Anleger
können das Risiko selbst justieren. Je kleiner
der Abstand des Basiswert-Kurses zu
den Barrieren, desto renditeträchtiger und
zugleich riskanter ist die Spekulation und je
BÖRSE am Sonntag · III | 2018
Gastbeitrag
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länger die Laufzeit, desto riskanter (und renditeträchtiger) ist das
Investment. Die Papiere eignen sich besonders für schwankungsarme
Börsenphasen. Während mit herkömmlichen Aktieninvestments
in Saure-Gurken-Zeiten nichts zu holen ist, spielen Inliner
ihre Stärken aus.
Am 2. Juli sorgte jedoch eine Maßnahme der europäischen Regulierungsbehörde
European Securities and Markets Authority
(ESMA) bei den Freunden der Inline-Scheine für Überraschung
und Ärger: Der Handel mit sogenannten binären Optionen für
Privatanleger wurde untersagt. Dies sind Alles-oder-Nichts-
Produkte, bei denen es entweder die volle Auszahlung oder den
Totalverlust gibt. Da die Definition der binären Optionen weit
gefasst war, konnten die Emittenten der Inliner nicht mit Sicherheit
ausschließen, dass auch verbriefte Produkte wie Inline-Optionscheine
betroffen sind. Die Handelsaussetzung galt zunächst
für drei Monate.
Binäre Optionen im Visier der
Regulierungsbehörde
Hintergrund: Neben den arrivierten und streng regulierten Anbietern,
die strukturierte Wertpapiere wie Zertifikat und Optionsscheine
auflegen, tummeln sich weniger seriöse Anbieter von
Binäroptionen, die ihren Sitz in kaum regulierten Regionen wie
Malta, Zypern oder anderen Steueroasen haben.
Die ESMA nahm nun bei Verlängerung eines Produktverbots für
binäre Optionen explizit Finanzprodukte aus, die drei Kriterien
erfüllen: Erstens müssen sie eine Mindestlaufzeit bei Emission
von 90 Tagen haben. Zweitens müssen sie mit einem Prospekt
unterlegt sein. Und drittens darf der Anbieter die Marktrisiken
nicht selbst übernehmen und muss die Kosten im Vorfeld transparent
darstellen. Seit dem 2. Oktober können solche Papiere
emittiert werden. Über diese Nachricht können sich nicht nur
die Anleger, sondern auch die Emittenten freuen.
Gian Hessami