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Die sieben Todsünden des Bundeskartellamtes

Genau so, wie man die sieben Todsünden im Christentum als Grundgefährdungen des Menschen sieht, können die sieben Todsünden des bundesdeutschen Kartellrechts als Grundgefährdungen einer ausbalancierten Wirtschaft gesehen werden.

BÖRSE am Sonntag

Genau so, wie man die sieben Todsünden im Christentum als Grundgefährdungen des Menschen sieht, können die sieben Todsünden des bundesdeutschen Kartellrechts als Grundgefährdungen einer ausbalancierten Wirtschaft gesehen werden.

Von Florian Josef Hoffmann

Als „ausbalanciert“ definiert sich als Wirtschaft, die mit sich im reinen ist, die Spaß macht, die in voller Breite Grundbedürfnisse befriedigt und gesunde Spaßbedürfnisse – also: Selbstverwirklichung – zulässt, die an die Menschen nach Kompetenz Arbeitsplätze verteilt und sie sodann gerecht mit Geld versorgt, mit dem sie diese Bedürfnisse nach Wollen und Können befriedigen. Was hier in wenigen Worten umschrieben wurde, ist nichts anderes als unsere gute alte Soziale Marktwirtschaft. Und damit sind wir bei den sieben Todsünden des Kartellrechts und der hier zu beweisenden These, dass es ebendieses Gesetzeswerk – und darin insbesondere das Kartellverbot – ist, dass unseren Wohlstand in Gefahr bringt. Weil es dafür verantwortlich ist, dass unsere Wirtschaft immer mehr aus der Balance gerät. Oder anders ausgedrückt: dafür verantwortlich ist, dass sich unsere Soziale Marktwirtschaft nach und nach immer mehr in eine ungemütliche „kapitalistische“ Wirtschaft verwandelt.

„Das ist meins!“

Achtung! Hier soll nicht der Kapitalismus kritisiert werden, der einen sozialen Ausgleich beinhaltet,  sondern der ausufernde Kapitalismus amerikanischer Provenienz, also der Turbo- oder Raubtierkapitalismus. Der Kapitalismus, also das Privateigentum an sich, ob das Eigentum am eigenen Auto, am eigenen Haus oder an der eigenen Fabrik, soll nicht berührt werden. Ego und Eigentum sind untrennbar mit unserer menschlichen Natur verbunden. Jedes Kleinkind weiß schon, was ihm gehört, und es drückt das aktiv aus, indem es sagt: „Das ist meins!“

Was hier also als Schutzgut angesehen wird, ist die Soziale Marktwirtschaft, weshalb sie vorab definiert werden soll: Unsere Wirtschaft besteht aus zwei Welten, einem Innenbereich und einem Außenbereich. Der Innenbereich ist die Welt der Haushalte und der Wirtschaft in den Betrieben. Der Außenbereich ist die Welt der Märkte, angefangen vom örtlichen Gemüsemarkt bis hin zu den Weltmärkten von Öl und Stahl, beispielsweise. Der Innenbereich ist stationär, die Außenbereiche sind permanent in Bewegung.

Haushalte und Betriebe sind der Lebensraum der Menschen. Dazu gehört auch der Staat, also der Staatshaushalt. Sie haben in erster Linie eine unmittelbar versorgende Funktion, wobei die Menschen sich in den Betrieben einbringen, also als Gemeinschaften organisieren, und in den Haushalten mit Privatleben „versorgt“ werden. Betriebe und Haushalte sind der soziale Teil der Sozialen Marktwirtschaft. Hier werden die Produkte erzeugt, die Einkommen verteilt und zugleich die Grund- und Spaßbedürfnisse organisiert und befriedigt. Die Innenbereich sind die wichtigen Bereiche. Sie nutzen die Außenbereiche, die Märkte. Die Marktwirtschaft hat die Aufgabe, überall, im Großen und im Kleinen, die Arbeitsteilung zu organisieren. Mehr nicht. Märkte sind nicht sozial, sondern haben als organisatorische Einheiten eine dienende Funktion.

Wir hatten ihn bereits, den Idealzustand

Die vorstehend definierte Idealwelt, beziehungsweise die umschriebenen Idealwelten, waren in Deutschland einst als Soziale Marktwirtschaft quasi in Idealform realisiert. Gemeint sind die 60er Jahre, als der Schwung des Wirtschaftswunders ausklangt, sich zugleich aber die Wirtschaft in voller Blüte entwickelte. In den 60er Jahren war die Welt noch in Ordnung, in Balance. Die 70er Jahre waren gekennzeichnet durch die Explosion der Sozialen, als die Lohnforderungen auf bis zu 17 Prozent stiegen und ein Kanzler (Helmut Schmidt) mit dem Satz „lieber fünf Prozent Inflation als fünf Prozent Arbeitslosigkeit“ schwadronierte. Auch die 80er Jahre waren äußerlich wirtschaftlich noch ausbalanciert. Allerdings nicht ganz. Hohe Haushaltsdefizite waren Stabilisatoren der Nachfrage, bauten aber im Hintergrund hohe Schuldtürme auf.

Das Ende der Balance kam mit der Öffnung des Eisernen Vorhangs, dem Fall der Mauer, die Wiedervereinigung, der Gründung der EU und ihrer Erweiterung nach Osten. Sieht man die Geldkreisläufe der Sozialen Marktwirtschaft als Kapillarsystem, so bekam das von allen Seiten Löcher, spritze der Wohlstand davon. Sichtbares Zeichen auf den Straßen war die Rückkehr der Bettler. Während in den 50er Jahren noch gelegentlich Kriegsversehrte auf den Straßen bettelten, waren sie in den darauf folgenden drei Jahrzehnten verschwunden und kehrten in den 90er Jahren zurück, zuerst als Balkanflüchtlinge, dann immer mehr Deutsche. Selbst das stetige Wirtschaftswachstum – mit Ausnahme im Jahr der Krise 2009 – konnte nicht verhindern, dass die Zahl der Bettler und Armen (z. B. Hartz IV-Empfänger) von Jahr zu Jahr stieg und die Einkommensschere sich mehr und mehr öffnete.

Und damit sind wir wieder bei den Todsünden angelangt. Es gibt jemand der systematisch und permanent an den gesunden sozialen und wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes und den Wohltaten der Sozialen Marktwirtschaft knabbert. Und dieser Jemand heißt „Kartellverbot“, seit 1958 festgeschrieben im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, allerdings erst seit dem Jahr 2007 mit Wegfall vieler Ausnahmen in vollem Umfang in seinen desaströsen Auswirkungen wirksam. Die sieben Todsünden des Kartellverbots sind:

Todsünde Nr. 1: Kartellrecht zerstört Freundschaften und Gemeinschaften

In der ersten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem, was man heute in der Wirtschaft unter „Kartellen“ versteht, stellte der Ökonom Friedrich Kleinwächter im Jahr 1883 fest, dass Kartelle als „Hilfe in der Not“ entstanden waren. Die „Not“, also der konkrete Anlass, das war die Gründerkrise das Jahres 1873 und das waren unendlich viele Konkurse, allein im Bankenwesen 41 innerhalb von nur sechs Monaten. Man kann sich vorstellen, wie es in der übrigen Wirtschaft aussah, als deren finanzwirtschaftlicher Rückhalt zusammenbrach. Das Ganze geschah in einer Zeit, als die großbürgerlichen Freundschaften keine lockere WhatsApp-Fernbeziehungen waren, sondern in der sich die Studentenschaft noch ausnahmslos Studentenverbindungen Studentenverbindungen und über das akademische Milieu hinaus anderen korporierten Gruppen, die aber gesellschaftlich wirksam waren, organisierte.

Am wirkmächtigsten waren aber die alten Kontakte von der Universität, einerseits manifestiert durch Burschenschaften, Landsmannschaften und Corps, die durch ihre Mensurbeflissenheit einen gewissen Nimbus hatten, andererseits gebunden in katholischen Verbindungen, die keine Mensuren fochten und sich ihrerseits in Cartell-Vereinigungen zusammenschlossen. Es waren dabei speziell die „Alten Herren“ des „CV“, der „Cartellvereinigung der nichtschlagenden Studentenverbindungen“, die sich des gesamtwirtschaftlichen Problems annahmen und deren Mitglieder ad hoc die deutschen Branchenkartelle begründeten, fast alle innerhalb eines Jahres. Ihre Begründung lautete: „Wir kennen uns seit Jahren und Jahrzehnten, wir duzen uns, wir sind befreundet und jetzt treiben wir uns gegenseitig mit Preisunterbietungen in den Ruin? Das darf nicht sein!“

Unvergessen ist mir ein Gespräch mit dem Verbandspräsidenten der Tapetenindustrie und dessen Klage, „wir waren 125 Jahre lang Freunde – und jetzt redet keiner mehr mit dem anderen“. Schuld am Bruch und an der neuen Verschwiegenheit war der „Besuch“ aller Branchenfirmen durch das Kartellamt, unterstützt von Dutzenden Beamten von Staatsanwaltschaft und Polizei. Das war Gift, denn jeder Geschäftsmann weiß, wie wichtig freundschaftliche, gesellschaftliche Beziehungen fürs Geschäft sind, weil in ihrem Rahmen nützliche und/oder wichtige Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden, weil Geschäfte innerhalb und außerhalb der Branche angestoßen, eingefädelt oder angedacht werden. Über ein Jahrhundert lang lebte und erlebte Deutschland im Rahmen seiner Kartellwirtschaft, der heutigen Verbändewirtschaft, eine konsensorientierte, kooperative Marktwirtschaft, die trotz mehrfachen politischen Totalversagens sich immer wieder aufrappelte und das Land reich machte, zur Kaiserzeit, in den Zwanziger Jahren, missbraucht aber erfolgreich zur NS-Zeit und mit dem Wirtschaftswunder der 50er Jahre und den nachfolgenden Jahrzehnten.

Einer der Motoren des Erfolges: Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass man sich am Tag vor Beginn aller großen und kleinen Messen der Industrie und des Handels gemütlich-freundschaftlich in großen und kleinen Kreis zusammenfand und austauschte. Diese quasi-Nachfolger der Verbindungsfeste sind heute alle gemieden, gestrichen und abgesagt, aus Angst vor dem Kartellamt – das ein Antikartellamt ist. Jeder Geschäftsmann weiß, was dieser Wegfall für einen Verlust für seine Branche und die Gesamtwirtschaft bedeutet. Zum Wohle des Verbrauchers ist dieser Verlust sicherlich nicht.

Todsünde Nr. 2: Kartellrecht führt zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten

Manch einer fragt sich hierzulande, wie es kommen kann, dass das Bruttosozialprodukt von Jahr zu Jahr wächst und sich zugleich die Einkommensschere immer mehr öffnet und der prekäre Anteil an der Bevölkerung wächst. Die Antwort ist: Es sind die niedrigen Preise, die permanent sinkenden Preise für Ge- und Verbrauchsgüter, die die breite Bevölkerung verarmen lassen. Wer soll denn da für seine Arbeitsleitung fair entlohnt werden, wenn das T-Shirt für 3 Euro, das Hemd für 12 Euro, die Schuhe für 18 Euro angeboten und verkauft werden? Niemand wird mehr fair entlohnt, denn Preise sind Löhne. Man kann Preis nicht von den Löhnen abkoppeln, weil alle Preise am Ende zu privaten Einkommen werden, alle!

Man nehme eine Hose für 100 Euro, die der Einzelhändler für 40 Euro einkauft. Von der Differenz, 60 Euro, bezahlt er Löhne, Miete (Einkommen des Hausbesitzers) und sein eigenes Einkommen. Der Hosenhersteller hat pro Hose 10 Euro für den Stoff ausgegeben, der Rest wird auf Löhne, Miete und sein eigenes Einkommen verteilt.  Bei Stoffhersteller werden die 10 Euro wieder auf Löhne, Einkommen und Material verteilt. Und so weiter – in vereinfachter Darstellung natürlich, weil zum Beispiel noch Steuern dazu kommen, also auch wieder Einkommen, nämlich Abgeordneten- und Beamteneinkommen. Am Ende werden alle Preise sichtlich zu privaten Einkommen. Wer dafür also sorgt, dass systematisch Preise gesenkt werden – zum Wohle des Verbrauchers (?) – sorgt im Grunde nur dafür, dass der Verbraucher verarmt, die Bevölkerung in Teilen verarmt, denn es ist eine Spirale nach unten. Wer profitiert? Wenige, immer weniger Unternehmer, nicht die Lohnempfänger. Die Einkommensschere öffnet sich immer mehr.

Todsünde Nr. 3: Das Kartellrecht erzwingt die Monopolisierung

Manch einer denkt: Das kann doch nicht sein, Kartellrecht und Kartellamt sind doch dazu da, Kartelle und Monopole zu bekämpfen und zu verhindern!? In der Tat behauptet das die Kartellbehörde auch - tagtäglich und unverdrossen. Nicht nur, dass die deutsche und die globale Realität dem widerspricht, wenn man bedenkt, dass einem für Siemens, ThyssenKrupp, Kali&Salz, Continental, BASF und andere kaum noch Namen von Konkurrenzunternehmen einfallen, ganz zu schweigen von den „Amerikanern“, also Google, Facebook, Microsoft und Apple, den Technologiegiganten. Dabei gab es in Deutschland mal Hoesch, Krupp, Thyssen, Rheinstahl oder Saarstahl, um nur mal die Stahlindustrie herauszugreifen.

Dabei ist einfach zu erklären, was der wesentliche Grund ist: Das Kartellrecht erzwingt die Monopolisierung der Wirtschaft. Jawohl! Denn das Kartellrecht verbietet Preisabsprachen und also sinken die Preise, weil sich unaufhaltsam eine ruinöse Preisunterbietung durchsetzt. Einer unterbietet den anderen und scheidet aus, wenn er nicht mehr kann. Und was macht ein großer Stahlproduzent, wenn die Preise sinken? Er baut eine noch größere Fabrik und legt die kleine unrentable still. Die Ökonomen nennen als Grund die „economies of scale“, Skalenerträge, d. h. je größer eine Fabrik, desto niedriger die Kosten pro Tonne, weil die anteiligen Gemeinkosten sinken. Der Gigant ist bald wieder in der Gewinnzone und die kleinere Fabrik - und die kleineren Konkurrenten mit ihnen – ist/sind zu. Und wenn das ein paar Jahrzehnte lang so praktiziert wird, wenn die Preise immer weiter gesunken sind, sind am Ende alle Kleinen draußen, so wie in unserer sogenannten Großindustrie. Dem Kartellverbot sei Dank!

Aber wir haben doch eine Fusionskontrolle! lautet ein beliebtes Gegenargument. Jawohl, der Gesetzgeber hat im Jahr 1973 eine Fusionskontrolle eingeführt, um die Fusionen, die Überhand nahmen, abzubremsen. Ein typischer Fall, bei dem ein gesetzlicher Eingriff einen weiteren gesetzlichen Eingriff zur Folge hatte. Da der Zwang zur Rationalisierung erheblich stärker ist als jede Fusionskontrolle, ist die Fusionskontrolle wirkungslos, wie man am Zustand der deutschen Wirtschaft ablesen kann. Das Kartellamt scheint das zwischenzeitlich erkannt zu haben und winkt heute Fusionsanträge fast ausnahmslos durch.

Todsünde Nr. 4: Das Kartellverbot zerstört die Produktqualität

Die „economies of scale“ haben neben dem Zwang zu größeren Einheiten und zur Monopolisierung auch noch weitere Auswirkungen, die einer Erwähnung wert sind. Natürlich kann man den Preisdruck mit größeren Produktionseinheiten auffangen. Aber das, was hier so ökonomisch-technisch neutral klingt, hat auch zweifelhafte qualitative Auswirkungen. Es mag sein, dass die Qualität von Benzin oder Stahl nicht darunter leidet, aber leider wirken die Preismechanismen auch bei Lebensmitteln und führen zur industriellen Landwirtschaft. Und das hat unerfreuliche Konsequenzen, wie man beispielsweise bei der Milch-“Produktion“ erkennen kann. Die Milchproduktion hat zwei Komponenten, die man vergrößern kann, zum einen das Euter der Kuh durch gezielte Züchtung, zum anderen die Ställe. Wer schon einmal eine so überzüchtete „moderne“ Kuh in Bewegung gesehen hat, der schämt sich, dass er überhaupt noch Milch trinkt, abgesehen davon, dass sie aufgrund ihres hohen Gewichts nicht mehr auf die Weide darf, weil sie zu tief einsinkt und den Boden zerstört.

Aber die Kuh will auch schon gar nicht mehr auf die Weide, weil sie dort nicht mehr satt wird. Die Sättigung der Kuh gelingt nur noch mit Futter aus dem Silo, so genannte Silage. Was diesem Futter allerdings fehlt, ist das, was der Milchbauer als das Wertvolle ansieht, nämlich die Tatsache, dass die Weidekuh nicht nur Gras frisst, sondern auch vielfältige Kräuter und Blumen, deren Essenzen sie dann der Milch mitgibt. Wie bei jeder Mutter bekommt das Kalb von der Kuh mit der Milch das Nahrhafteste mitgeliefert, denn das ist die ursprüngliche Bestimmung der Milch. Die industrielle Milch ist zwar noch weiß, aber viele wichtige Komponenten fehlen. Und in welchem Ausmaß sie fehlen, lässt sich an der Größe des Stalles erahnen. Kleinbäuerliche Betriebe mit bis zu 80 Milchkühen können die wertvollen natürlichen Esenzen sicherlich noch liefern. Was Milch aus amerikanischen Bauernhöfen mit 35.000 Kühen noch mit echter Milch zu tun hat, kann man dagegen auch erahnen.

Und natürlich gibt es ähnlich negative Auswirkungen bei der „Produktion“ von Fleisch oder Gemüse oder Ingredienzien. Aber es gibt, neben der reinen Produktqualität, die das Kartellamt mit der Glorifizierung niedriger und niedrigster Preise „zum Wohle des Verbrauchers“ zerstört, zwei weitere qualitative Faktoren, die beschädigt werden. Das ist zum einen die Produktvielfalt, die Vielfalt an Marken, die Vielfalt an Geschmäckern, die verloren geht, wenn eine Branche von kleineren auf größere Betriebe umgestaltet wird. An dieser Stelle wird eine Discounter-Lüge berührt, nämlich die Behauptung, Aldi biete die höchste Produktqualität. Das mag bei einzelnen Produkten so sein, aber das Qualitätsmerkmal „Vielzahl“ fehlt komplett. Und genauso wichtig oder sogar noch wichtiger sind die Auswirkungen der Konzentration der Produktion auf die Sozialstruktur. Weniger und dafür größere Betriebe bedeuten weniger selbständige Kleinunternehmer und mehr Großunternehmer, bedeuten also den vielfachen Verlust des unternehmerischen Bewusstseins und des unternehmerischen Einsatzes, weil die, die ausscheiden, anderweitig zu abhängigen Beschäftigten werden. Sie verlieren den Bezug zum unternehmerischen Risiko, abgesehen davon dass sich auch hier sichtlich die Einkommensschere öffnet, weil sie als Angestellte weniger verdienen.

Todsünde Nr. 5: Das Kartellrecht kriminalisiert die gesamte Kaufmannschaft

Schon allgemein bekannt sind die Überschriften der Kartellbehörde, mit Inhalten „wir nehmen die Branche ins Visier“, haben sie „im Auge“, haben den „Verdacht, dass noch viel mehr abgesprochen wird“, etc. Der intellektuelle Zustand ist hier kein anderer, als der, der zu Zeiten Adam Smiths, also vor fast 300 Jahren herrschte. Letztgenannter ist eine Art „Godfather“ der Ökonomie und wohl der erste Verschwörungstheoretiker, weil er sich in seinem Hauptwerk „Wohlstand der Nationen“ über die Geschäftsleute so äußerte: „Bei allen Festen, Hochzeiten und anderen Gelegenheiten separieren sich die Kaufleute und versammeln sich in der Ecke, tuscheln miteinander und verschwören sich gegen ihre Kunden“. Anstatt sich zu den Kaufleuten dazu zu gesellen und herauszufinden, weshalb sie sich versammeln und austauschen, zeigt Adam Smith mit dem Finger auf sie und desavouiert sie für alle Zeiten.

Dass Adam Smith nichts von Geschäften, also den Kernvorgängen der Marktwirtschaft, verstand, ist auch durch seinen berühmten Begriff der „unsichtbaren Hand“ belegt. Denn wenn er sich zu den Geschäftsleuten dazu gesellt hätte, hätte er erkennen können, dass es keine unsichtbare Hand ist, sondern dass es die Hände der Akteure sind, also die der Kaufleute, der Betriebswirte, die die Marktwirtschaft steuern. So blieb die Betriebswirtschaft für ihn eine Blackbox mit unbekanntem Inhalt.

Die Folgen seines Erkenntnisdefizits sind fatal. Kaufleute, Geschäfte und Gewinne sind der Allgemeinheit bis heute suspekt. Zwar hat Adam Smith dann doch selbst noch vor gesetzlich-behördlichen Eingriffen gewarnt, aber diese Warnung wurde in den Wind geschlagen. Im Jahr 1891 trat als erster Schritt in den USA der Sherman Antitrust Act in Kraft, von dem auch unser und das europäische Kartellrecht abgeschrieben ist. Der einst intellektuell dominierende, amerikanische Notenbankpräsident Alan Greenspan (Schüler von Ayan Rand) prangerte die unsäglichen Folgen des Kartellverbots an, er beklagte die gerichtliche Verurteilung Betroffener zu Gefängnisstrafen und ihre gesellschaftliche Ächtung in einer Rede im Jahr 1989 lauthals: „Whatever damage the antitrust laws may have done to our economy, whatever distortions of the structure of the nation's capital they may have created, these are less disastrous than the fact that the effective purpose, the hidden intent, and the actual practice of the antitrust laws in the United States have led to the condemnation of the productive and efficient members of our society because they are productive and efficient.”

Hauptleidtragende der ungerechtfertigten Kriminalisierung ist heute unsere deutsche Automobilindustrie. Es mag sein, dass sie mancher Verfehlungen zurecht verdächtig ist, vor allem was Behördentäuschung in den USA anlangt, aber es gibt für den Bestand des wirtschaftlichen Erfolges dieser Industrie und für unseren Wohlstand möglicherweise nichts Gefährlicheres als das permanente „Kartell”-Gekackere im deutschen Blätterwald. Man fragt sich, warum (fast) niemand erkennt, dass die intensive Kooperation und Abstimmung seit Jahrzehnten in fast allen Bereichen dieser Industrie die Wettbewerber erst so erfolgreich gemacht hat, vor allem gegenüber ausländischen Wettbewerbern, die diese Abstimmung nicht kennen, zum  Beispiel derjienigen in England, wo fast die gesamte Automobilindustrie verschwunden ist oder die USA, wo General Motors insolvent war und vom Staat gerettet werden musste und wo sich Chrysler fest in italienischer Hand befindet. Wo kämen wir hin, wenn BMW, Mercedes, Audi, VW und Porsche sich nicht gemeinsam bei Continental oder ZF oder Bosch oder einem anderen Zulieferer treffen würden, um viele ihrer 10.000  Produktkomponenten intensiv abzustimmen. Und natürlich gehören Kosten und Preise mit dazu zur Abstimmung. Preise macht nicht der Markt oder der Verbraucher. Das wäre der Untergang. Preise macht der Anbieter, weil er weiß, was er braucht, weil er derjenige ist, der die Kalkulation im Griff haben muss. Das ist nicht anders als bei jeder Kneipe.

Todsünde Nr. 6: Das Kartellrecht ist rechtsstaatswidrig

Und das in mehrfacher Hinsicht. Ganz generell kann man sagen, dass das Kartellrecht eine systemwidrige Einbruchstelle des amerikanischen Rechtssystems in das deutsche Rechtssystem ist. Das lässt sich leicht ablesen an der Höhe der Kartellbußen, die im Jahr 2014 einen Betrag von einer Milliarde Euro erreichten. So etwas gibt es in Deutschland schon aufgrund unseres Rechtsverständnisses sonst nirgendwo. Geradezu abartig sind die Gerichtsverfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht mit einer Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren (Flüssiggasverfahren), für das allein eine der betroffenen Firmen Anwaltshonorare von 8 Millionen Euro bezahlte, von den Kosten und Belastungen für die Firmeninhaber ganz zu schweigen. Amerikanische Verhältnisse eben. Bezeichnenderweise sind die führenden Anwaltskanzleien im Kartellrecht auch angloamerikanischer Provenienz, Freshfields, Luther, BakerMcKenzie, White Case, Sherman, um nur einige zu nennen.

Die vorgenannten Millionen- und Milliardenbußen werden von einer Behörde verhängt, so wie die Knöllchen für Falschparken auf der Straße. Da es sich bei der Höhe der Bußen in Wahrheit aber um echte Strafen handelt, würde unser Grundgesetz, Art. 92, dafür zwingend die Verhängung durch Gerichte vorschreiben. Das hier geübte Verfahren ist also rechtsstaats- und verfassungswidrig. Außerdem ist die Festsetzung der Bußen durch sogenannte unabhängige „Beschlusskammern“, die im Kartellamt verankert sind, verfassungswidrig, weil es sich hierbei um Sondergerichte handelt, die das Grundgesetz verbietet. Zudem verletzt das Verfahren das Prinzip der Gewaltenteilung, da in der Behörde Ermittlungsfunktion und Straffunktion vereint sind, also Exekutive und Judikative zusammenfallen.

Die Folgen sind katastrophal, weil die Machtzusammenballung die Behörde dazu verführt hat, betroffene Firmen mit der Drohung mit noch höherer Bußen für die Vereinbarung sogenannter „Settlements“ (amerikanisch für „Vergleich“) willig und gefügig zu machen. Diese Methode wurde mehrfach phantasievoll angewandt, weil es nötig war. Die Behörde hatte gemerkt, dass sie weitere rechtsstaatlich-gerichtliche Widerspruchsverfahren organisatorisch nicht bewältigt. Zu diesem amoralischen Verhalten passt, dass die Behörde mit einer gesicherten Website zur anonymen Denunziation aufruft, wofür aus guten Grund seit dem Ende der NS-Diktatur in Deutschland sonst niemand mehr Verständnis hatte, es deutschen Behörden in der Nachkriegszeit sogar ausdrücklich untersagt war.

Völlig abweichend vom deutschen Rechtssystem sind die neuerdings über die EU eingeführten Klagen auf Schadensersatz aufgrund angeblicher „Schäden“ durch Preisabsprachen. Seit mehr als einhundert Jahren fest im deutschen bürgerlichen Recht verankert ist der Grundsatz, dass Preise keine Eigenschaft eines Produkts sind, weil sie ja mit dem Abschluss erst realisiert werden. Außer im Fall von Wucher können Preise deshalb keine Gewährleistung oder sonstige Ansprüche auslösen. Mit diesem Grundsatz hat das importierte Kartellrecht fälschlicherweise aufgeräumt und für „überhöhte Preise“ Ansprüche auf Schadensersatz eingeräumt. Die Vorschrift ist sachwidrig, denn gibt es gar keinen Schaden. Zwar zahlt der Kunde mehr, aber der Mehrwert, die Wertschöpfung, kommt nicht nur dem Verkäufer, sondern der Volkswirtschaft insgesamt zu gute, siehe Todsünde Nr. 2, letztlich also auch dem Kunden als Einkommen - was sich allerdings nicht direkt zuordnen lässt. Der Schaden des zu niedrigeren Preises lässt sich aber sehr wohl zuordnen, nämlich beim Verkäufer. Genau das ignoriert das Kartellrecht.

Todsünde Nr. 7: Eine lebensferne Verbraucher-Ideologie

Der Ursprung unseres Kartellrechts und Kartellverbots, der US-amerikanische Sherman-Antitrust-Act, wurde im Jahr 1891 erlassen, um die hohen Ölpreise und anderer Preise zugunsten der schlecht bezahlten, rebellierenden Arbeiter unter anderem in den Chicagoer Fleischfabriken zu senken. Es war die Zeit, als sich die neuen Giganten des Kapitalismus, die Rockefellers, Carnegies und Vanderbuilts die europäischen Schlösser (nicht ganz) in Originalgröße nachbauen ließen, weil sie nicht wussten, wohin mit dem vielen Geld. Nach hiesiger soziopolitischer Begrifflichkeit war der Antitrust-Act ein Neid-Gesetz, dass den Reichen (zurecht) den Reichtum nicht gönnte und deshalb (aber fälschlicherweise) den Reichtum der Reichen durch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit beschnitt. Mit Blick auf die Einkommensstruktur der amerikanischen Gesellschaft war der Eingriff fatal, weil er zwar die Reichen „ärmer“ machte, aber die Armen eben nicht reicher, mit der Folge, dass US-Bürger zu Millionen kein eigenes Zuhause haben und in Zelten, Wohnwagen, Vans und Autos leben.

Das bessere System ist unser System, ist eine soziale Marktwirtschaft, das sich auf die Seite der Arbeitnehmer stellt und von den Arbeitgebern seinen mehr oder weniger gerechten Anteil am Kuchen verlangt. Da wird der Kuchen nicht verkleinert wie in den USA, sondern nur anders verteilt. In Deutschland wurden vor dem ersten Weltkrieg von den Gewerkschaften die ersten Tarifverträge für die Arbeitnehmer erstritten, unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, im Jahr 1918, wurde die Tarifvertragsverordnung erlassen und das Streikrecht legalisiert. Damit blieb den Unternehmen die Wertschöpfung erhalten, die in den USA durch das Preisdrücken, genannt Preiswettbewerb, vernichtet wurde und zur Verarmung führte, so dass die Arbeitnehmer großzügig an den Erlösen beteiligt werden konnten. Damit wurden nicht nur die Einkommen auf Dauer und in voller Breite angehoben, zugleich dynamisierte das breite Arbeitnehmereinkommen die Nachfrage nach den von ihnen erzeugten Produkten, was eine Spirale nach oben auslöste, den „Wohlstand für Alle“, den Ludwig Erhard beschrieben und als Parole populär gemacht hat.

Dieser kurze Abriss zeigt, dass wir mit dem Kartellverbot und seiner Verbraucherorientierung seit dem Jahr 1958, also nach dem Wirtschaftswunder (!), mit dem Kartellverbot einen Schwenk in Richtung Turbo- und Raubtierkapitalismus gemacht haben. Diese Entwicklung lässt uns in den letzten Jahrzehnten immer öfter fragen, ob wir überhaupt noch eine soziale Marktwirtschaft haben. Und die Antwort ist unklarr denn je.

Florian Josef Hoffmann ist Rechtsanwalt mit den Spezialgebieten Wirtschaftsrecht und Kartellrecht. Seit 1981 ist er in Düsseldorf niedergelassen, seit Mai 2008 Leiter des dortigen European Trust Institute.