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Die Lebensversicherung als vielseitiges Versicherungsprodukt

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um ein Produkt aus dem Versicherungsbereich. Je nachdem, welche Art von Lebensversicherung man betrachtet, kann diese zusätzlich auch als Kapitalanlage und dem Vermögensaufbau dienen. Man unterscheidet zwei Hauptarten von Lebensversicherungen, zum einen die Risikolebensversicherung und zum anderen die Kapitallebensversicherung, die in verschiedenen Varianten angeboten wird.

BÖRSE am Sonntag

Da beide Arten von Lebensversicherungen von der Struktur her betrachtet unterschiedliche Aufgaben haben, sollte der Verbraucher sich zunächst darüber im Klaren sein, für welches Ziel die Lebensversicherung genutzt werden soll. So beinhaltet die Risikolebensversicherung zum Beispiel ausschließlich den Todesfallschutz und bietet keine weiteren Leistungen. Daher dient diese Art der Lebensversicherung dazu, die Angehörigen des Versicherungsnehmers in finanzieller Hinsicht abzusichern, falls der Versicherte versterben sollte. Die Kapitallebensversicherung beinhaltet zwar auch diese Funktion der Todesfallabsicherung, soll aber zusätzlich noch eine weitere Aufgabe erfüllen, nämlich einen langfristigen Aufbau von Vermögen ermöglichen, was dem Versicherten bei Fälligkeit des Versicherungsvertrages noch im Erlebensfall zur Verfügung steht.

Risikoabsicherung durch die Lebensversicherung

Falls die Lebensversicherung ausschließlich der Risikoabsicherung für den Todesfall dienen soll, empfiehlt sich die Risikolebensversicherung. Der Versicherungsnehmer vereinbart im Zuge des Vertrages eine Versicherungssumme, die in seinem Todesfall an einen namentlich im Vertrag zu nennenden Begünstigten ausgezahlt werden soll. Es ist also sinnvoll, eine derartige Risikolebensversicherung abzuschließen, wenn man den Partner oder die Kinder nach seinem Tod finanziell abgesichert wissen möchte. Eine Risikolebensversicherung kann auch dann als Absicherung für den Todesfall sinnvoll sein, wenn man ein Darlehen in Anspruch nimmt. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Angehörigen im Fall des Todes des Versicherten, der gleichzeitig zumeist Darlehensnehmer ist, die Darlehensschulden übernehmen müssten. Vielfach ist dann die Tilgung aufgrund des Wegfalls des Einkommens vom Versicherten nicht mehr möglich. Durch die beim Tod fällige Versicherungssumme könnte in diesem Fall die offene Darlehensschuld beglichen werden, was natürlich besonders bei Immobiliendarlehen wichtig wäre, damit die Familie des Verstorbenen zumindest zukünftig schuldenfrei im eigenen Heim wohnen kann.

Lebensversicherung als Kapitalanlage und Altersvorsorge

Während eine Risikolebensversicherung ausschließlich zur Todesfallabsicherung genutzt wird, erfüllt die Kapitallebensversicherung zudem noch den Zweck einer Kapitalanlage und wird häufig zur privaten Altersvorsorge genutzt. Das Produkt als Kapitalanlage zu nutzen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn man zudem auch die Funktion der Todesfallabsicherung nutzen möchte, da ein nicht unwesentlicher Teil des Beitrages für die Risikoabsicherung verwendet wird. Hinsichtlich der Rendite kann man bezüglich der klassischen Kapitallebensversicherung festhalten, dass diese sich aus zwei Komponenten zusammensetzt, nämlich zum einen dem garantierten Mindestzins und zum anderen aus den Überschussanteilen. Während der Mindestzinssatz in der Regel bei lediglich rund 1,5% liegt, kann man im Rahmen der Überschussbeteiligung durchschnittlich von einer Rendite zwischen 3% und 4% ausgehen. Allerdings ist die Höhe der Überschussbeteiligung vom erzielten Gewinn der Versicherungsgesellschaft abhängig, sodass man als Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Überschussanteile in bestimmter Höhe hat. Soll die Kapitallebensversicherung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden, ist dieses sicherlich eine gute Alternative, weil es sich um ein sehr sicheres Produkt handelt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Kapitallebensversicherung nicht riesterfähig ist, sodass man keine Zulagen in Form der Riester-Rente erhält.

Die fondsgebundene Lebensversicherung

Eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Diese unterscheidet sich im Wesentlichen durch ein Merkmal von der klassischen Kapitallebensversicherung. Die fondsgebundene Lebensversicherung erfüllt ebenfalls den Zweck der Risikoabsicherung und kann zugleich zum Vermögensaufbau genutzt werden. Der Unterschied zur klassischen Kapitallebensversicherung besteht darin, dass ein großer Teil des Anlagerisikos auf den Versicherten übergeht. Man kann dieses natürlich auch insofern positiv formulieren, dass der Versicherte die Chance auf eine überdurchschnittliche Rendite hat. Während die klassische Kapitallebensversicherung das Kapital der Versicherten nur in sehr sichere Finanzprodukte wie Termingelder oder Bundeswertpapiere investieren darf, legt die fondsgebundene Lebensversicherung das vorhandene Vermögen in Investmentfonds an. Dabei kann es sich sowohl um Renten- als auch um Immobilien- und Aktienfonds handeln. Aktienfonds werden sogar sehr häufig gewählt, da diese in der Vergangenheit im Durchschnitt die höchste Rendite erzielt haben. Der Versicherte muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass zwar die Chance auf eine höhere Rendite als bei der klassischen Kapitallebensversicherung besteht, er allerdings keinerlei Sicherheit hat. Auch bei Fälligkeit der Versicherung könnte er zudem weniger Kapital zurückerhalten, als er zuvor in Form der Beiträge eingezahlt hat.

Der Zweitmarkt für Versicherungspolicen

Ein Hauptmerkmal der Kapitallebensversicherungen ist, dass die abgeschlossenen Verträge in der Regel eine sehr lange Laufzeit von mehreren Jahrzehnten haben. Laut Statistiken werden diese Verträge allerdings in rund 75% aller Fälle vorzeitig gekündigt. Da der Versicherte im Falle einer Kündigung lediglich den Rückkaufswert ausgezahlt bekommt und dieser je nach Zeitpunkt der Kündigung mitunter deutlich unter dem bisher eingezahlten Kapital liegen kann, gibt es inzwischen einen immer häufiger genutzten Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen. Im Rahmen dieses Zweitmarktes kaufen spezielle Unternehmen Lebensversicherungen vom bisherigen Versicherungsnehmer an und übernehmen alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Für den Verkäufer der Police, also den bisherigen Versicherten, hat dieser Ankauf einen großen Vorteil. Der Vorteil besteht darin, dass der gezahlte Preis für den Verkauf der Kapitallebensversicherung fast ausnahmslos deutlich über dem Rückkaufswert liegt, den der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung von der Versicherungsgesellschaft erhalten würde. Zudem erhält man sein Kapital sofort und muss keine Kündigungsfristen einhalten. Der Verkauf der Kapitallebensversicherung ist für den Versicherten also fast immer die bessere Alternative zur Kündigung des Vertrages.

Fazit

Die Lebensversicherung ist in vielen Bereichen einsetzbar und kann ein sehr sinnvolles Produkt sein. Sie kann zur finanziellen Absicherung von Angehörigen, zur Kreditabsicherung, zur Kapitalanlage oder zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge dienen. Dennoch steht die finanzielle Absicherung der Angehörigen nach wie vor im Vordergrund, sodass sich eine Lebensversicherung für Alleinstehende ohne Familie nur sehr begrenzt eignet, denn für die reine Kapitalanlage gibt es sicherlich renditestärkere, aber dennoch genauso sichere Finanzprodukte.