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Bis 30. November 2008: Kfz-Versicherung checken

Neue Typklassen, höhere Prämien? Ist der Versicherungsschutz noch ausreichend, wenn es um neue gesetzliche Bestimmungen geht? Stimmt der Versicherungsumfang mit dem aktuellen Bedarf überein? Was ist bei einem Fahrzeugwechsel zu tun? Fragen über Fragen, wenn es um Kfz-Versicherungen geht und sich das Jahresende nähert.

BÖRSE am Sonntag

Auch in diesem Herbst werden wieder bei den Kfz-Versicherungstypklassen die Karten neu gemischt. Für nicht wenige der Versicherten bedeutet das zugleich höhere Versicherungsbeiträge. Schätzungen einiger Marktbeobachter zufolge könnte es jeden fünften Kfz-Versicherten treffen.

Alle Jahre wieder: höhere Versicherungsbeiträge

Sollten also im Oktober die Mitteilungen der Kfz-Versicherung eintreffen, gilt es einmal mehr, Konditionen, Versicherungsumfang und Leistungen unter die Lupe zu nehmen. Geht die Rechnung nicht auf und stehen deutlich höhere Prämien ins Haus, ist wie jedes Jahr der 30. November ein entscheidendes Datum: Kfz-Versicherte haben dann das Recht, innerhalb eines Monats und mit Wirkung zum Jahresende die Police zu kündigen. Die Kündigung gilt auch dann als gerechtfertigt, wenn nur eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen die höheren Beiträge verursacht hat. Und: Weil Ende November auf einen Sonntag fällt, wird die Kündigung nach Expertensicht als fristgerecht betrachtet, wenn sie auch bis zum 1. Dezember eingeht. Es kann sich also für Betroffene lohnen, einen Blick auf die vielfältigen Offerten zu werfen und dabei Angebote zu vergleichen.

Ob nun Mehrzahler oder nicht, in jedem Fall kann es aber an der Zeit sein, den Versicherungsumfang und die enthaltenen Leistungen einmal kritisch zu überprüfen. Denn je wahrscheinlicher ein nicht versicherter Schaden ist, desto finanziell folgenschwerer können die Versicherungslücken für den Betroffenen werden.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Autobesitzer. Der Versicherungsschutz ist zwingend vorgeschrieben, damit ein Unfallopfer entschädigt werden kann und der Schuldige daran nicht finanziell zugrunde geht, wenn er dafür zur Verantwortung gezogen wird. So werden bei einem Unfall durch die Haftpflichtversicherung sämtliche Personen- und Sachschäden erstattet, für die der Fahrer verantwortlich ist. Sind Schäden an Personen entstanden, werden auch Schmerzensgeld und Kosten für den Verdienstausfall übernommen. Darin eingeschlossen sind ebenso Zahlungen, die durch einen Todesfall verursacht werden. Kommen andere Fahrzeuge zu Schaden, tritt die Haftpflicht für Reparaturkosten und Wertminderungen, einschließlich der Kosten für das Abschleppen und den Mietwagen, ein. Im Fall von Totalschäden wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Die Haftpflichtversicherungen gehen sogar so weit, Kosten dafür zu übernehmen, wenn der Versicherte sich gegenüber unberechtigten Ansprüchen Dritter verteidigen muss. Der Versicherungsschutz wird im Regelfall für ganz Europa gewährt.

Anders sieht es aus, wenn Schäden auch am eigenen Auto abgesichert werden sollen. Dafür ist zusätzlich eine Kaskoversicherung nötig. Dabei gilt, wie so oft: Vergleiche lohnen, denn die Leistungen der Versicherer sind hier zwar sehr ähnlich, Beitragsunterschiede aber mitunter deutlich.

Selbst verschuldete Unfälle: Fahrer versichert?

Allein in Deutschland werden jährlich mehrere Hunderttausend Verkehrsunfälle registriert. Oft gehören die den Unfall verursachenden Pkw-Fahrer zu den Schwerverletzten. Diese erhalten jedoch als Einzige über eine herkömmliche Autohaftpflichtversicherung keinen Schadenersatz, wenn sie den Crash selbst verschuldet haben. Die Unfallfolgen an ihnen selbst (z.B. Verletzungen) trägt dann in aller Regel eine solche Versicherung nicht. Selbst bei Insassenunfallversicherungen ist das nicht selbstverständlich. Diese Versicherungslücken können aber auf dem Markt angebotene Fahrerschutzversicherungen schließen: Sie sollten die entstehenden Kosten übernehmen, wenn der Fahrer eines Pkws bei dem Unfall selbst verletzt wurde und ganz oder nur teilweise der Verursacher ist. Manche Versicherungen erstatten in solchen Fällen unter anderem auch Schmerzensgeld oder die Kosten für einen Umbau einer Wohnung. Für einen Selbstständigen können die entgangenen Einnahmen oder eine vorübergehende Haushaltshilfe Kosten als Folge des Unfalls bedeuten, die vielleicht auch ersetzt werden müssen. Ebenso stellt sich die Frage, ob die Fahrerschutzversicherung beim Tod des Fahrers eine Hinterbliebenenrente leisten soll. Auch sollte an den – nicht seltenen – Fall gedacht werden, dass bei einem Unfall die gegnerische Seite (Verursacher) unbekannt oder mittellos ist und inwieweit dieses Risiko durch den Versicherer abdeckt wird.

Umweltschäden versichert?

Mit dem neuen Umweltschadensgesetz werden Pkw-Fahrer in bestimmten Situationen zusätzlich in die Haft genommen. Das Gesetz greift durch, wenn Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen – insbesondere bei Abfall- und Gefahrguttransporten – entstehen. Da sind schon die achtlos verschütteten geringen Mengen an Benzin oder Diesel gefährlich – für das Ökosystem und nach dem Gesetz. Zwar setzt das Umweltschadensgesetz eine berufliche Tätigkeit für die Haftung bei Schäden voraus, dennoch kann nach Expertenmeinung bereits die tägliche Fahrt zur Arbeit oder eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw als solche angesehen werden. Der Autofahrer ist zur sofortigen Schadensbegrenzung und umfassenden Sanierung der Umweltschäden verpflichtet. Auch an einen solchen Fall sollte man als Autofahrer denken, wenn die persönlichen Umstände – zum Beispiel bei hoher Einsatz- und Diensttätigkeit – dafür sprechen. Ein fehlender Schutz in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann dann möglicherweise teuer werden. Eine Kfz- Umweltschadenversicherung sollte daher die realistischen Fälle in voller Höhe der üblichen Haftpflichtdeckung einschließen. Aber auch die Kosten eines Umweltschadenmanagements können erheblich sein und werden von einigen Anbietern übernommen.

Und was noch so alles passieren kann …

Wer denkt schon bei der Kfz-Versicherung an die Sonderausstattungen seines Fahrzeuges: fest eingebaute Navigationsgeräte gehören dazu. Stellt sich also die Frage: Sind sie beitragsfrei mitversichert und wie hoch? Schlimm genug, wenn sie durch Unfall zerstört werden. Ein Totalschaden des gesamten Fahrzeugs ist der schlimmste Fall. Tritt er innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung ein, wird in aller Regel sowohl bei Voll- wie Teilkaskoversicherungen – statt dem geringeren Zeitwert – der Neupreis des Wagens erstattet. Auch hier herrscht Vielfalt am Markt: Einige Versicherungen bieten mit ihren Tarifen bei der Neupreiserstattung eine verlängerte Frist an. Sie kann bis zu 24 Monate nach Erstzulassung reichen.

Auch Schäden am Auto durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung können teuer werden. Mit der Kaskoversicherung sind diese – fast standardmäßig – versichert. Manche Versicherer schließen jedoch nur die unmittelbaren Biss-Schäden mit ein. Ebenso kann auch ein Blick auf die in der Versicherung mit eingeschlossenen Wild- und Tierschäden hilfreich sein. Es stellt sich ebenso die Frage, welche Arten von Wild abgedeckt sind? Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Unfälle mit Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden oder gar Federwild?

Kosten senken durch höheren Selbstbehalt?

Wer jedoch seine Versicherungskosten senken, zugleich aber nicht auf einen bestimmten Versicherungsschutz verzichten will, kann den Weg über einen wahlweise höheren Selbstbehalt an der Teil- oder Vollkaskoversicherung gehen. Eine höhere Selbstbeteiligung an den Schäden ist natürlich nur von Fall zu Fall und je nach Wahrscheinlichkeit sowie finanzieller Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Experten aus der Versicherungswirtschaft empfehlen einen Selbstbehalt von 150 Euro bei der Teil- und bis zu 500 Euro in der Vollkaskoversicherung. Eine andere Variante in den neuerdings angebotenen Tarifen erspart auch Kosten, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Dabei wird der Versicherte so gestellt, als ob „nix passiert ist“. Er bekommt einen Rabattschutz, indem er trotz Unfall die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflicht beibehält. Allerdings sind daran bestimmte Bedingungen geknüpft, die nicht jeder Versicherte erfüllen kann – und sich mit einem höheren Beitrag erkaufen will.