Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Märkte >

Erweiterte Informationspflichten bei Versicherern. Und was hat der Verbraucher davon?

Mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der seit dem 1. Juli 2008 geltenden VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) wurden neue Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche geschaffen. Die Verbraucher erhalten auf dieser Rechtsgrundlage detaillierte Informationen über das erworbene Versicherungsprodukt.

BÖRSE am Sonntag

Mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der seit dem 1. Juli 2008 geltenden VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) wurden neue Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche geschaffen. Die Verbraucher erhalten auf dieser Rechtsgrundlage detaillierte Informationen über das erworbene Versicherungsprodukt.

Um auch den Vergleich wesentlicher Produktmerkmale verschiedener Angebote zu erleichtern, muss den umfangreichen Verbraucherinformationen ein Produktinformationsblatt vorangestellt werden. Dabei sollen die Produktkosten für den Verbraucher transparent und damit vergleichbar mit Produkten anderer Anbieter gemacht werden.

So müssen beispielsweise in den Versicherungsbeitrag einkalkulierte Abschluss- und Vertriebskosten als Gesamtbetrag in Euro und nicht lediglich als Prozentsatz genannt werden. Denn Prozentsätze auf verschiedene Bezugsgrößen lassen sich nur schwer vergleichen. Dasselbe gilt allerdings auch für Kostenangaben in Euro. Zu Kosten, die zum Beispiel im Rahmen von Fonds anfallen oder aus dem Deckungskapital entnommen werden, schweigt die Verordnung leider ganz. Somit wird es in der Praxis weiterhin zu schöngefärbten Beispielrechnungen kommen, die das tatsächliche kostenbereinigte Renditepotenzial der ins Auge gefassten Vorsorgeinvestition eklatant übertreiben.

Um die Problematik der oftmals verwirrenden Kostenübersichten zu verdeutlichen, hat Legal & General in einem praktischen Beispiel neben der eigenen Finanzmarkt-Rentenpolice zwei Mitbewerberprodukte betrachtet, die wie das Produkt von Legal & General im Direktvertrieb im Internet angeboten werden. Gerechnet wurde für einen 40-jährigen Mann, der 100 Euro monatlich in eine fondsgebundene Rentenversicherung einzahlt und hieraus mit 65 Jahren eine Rente beziehen möchte (siehe Angaben in der Tabelle). Soweit anhand der zugänglichen Mitbewerberinformationen erkennbar, entsprechen die von den Anbietern A und B gemachten Angaben durchaus den Anforderungen der VVGInfoV. Aber gedient ist damit wohl keinem Kunden. Nicht angegeben sind bei den beiden Anbietern die Fondskosten, die für die angebotenen Publikumsfonds noch zusätzlich bei der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft entstehen. Anbieter A nennt diese in seiner Fondsinformation, aber nicht im Produktinformationsblatt. Anbieter B weist im Produktinformationsblatt darauf hin, dass die fondsspezifischen Kosten in den jeweiligen Verkaufsprospekten der Fonds nachgelesen werden können. Legal & General hingegen weist die Kosten direkt im Produktinformationsblatt aus. So erhält der Verbraucher alle Kosteninformationen auf einen Blick: 10 Euro jährlich je 1.000 Euro Fondsguthaben entsprechend einem Fondskostensatz von 1 Prozent p.a. Und damit ist Legal & General der einzige Anbieter mit einheitlichen Kosten für den Versicherungsbetrieb und die Fondsverwaltung.

Die angestrebte Transparenz durch die Pflichtinformationen und die Kostenoffenlegung ist leider noch nicht vollständig erreicht. Gerade hinsichtlich der Kostentransparenz und direkten Vergleichbarkeit sind andere Kennziffern oder Berechnungsverfahren erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob sich am Markt auf freiwilliger Basis ein kundenfreundlicher Standard durchsetzen wird.