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Was taugen Rürup und Riester?

Die weltweite Finanzkrise hinterlässt auch bei der Altersvorsorge ihre Spuren: Die Sparraten der Deutschen für den Ruhestand sind im Herbst 2008 auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen. Dabei war die private Vorsorge für den Einzelnen noch nie so wichtig wie heute.

BÖRSE am Sonntag

Die monatlichen Ausgaben der Berufstätigen in Deutschland für ihre private Altersvorsorge sind laut der Postbankstudie „Altersvorsorge in Deutschland 2008/2009“ auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen: Während diejenigen, die im Jahr 2007 vorsorgten, monatlich im Schnitt noch 202 Euro zurücklegten, legen diese aktuell nur noch 188 Euro zurück. Parallel dazu ist auch die Zahl derjenigen gesunken, die ihre Altersvorsorge noch verstärken möchten: Mehr als die Hälfte der Deutschen (52%) plant laut Studie keine Aufstockung der regelmäßigen Sparraten.

Konjunktur haben dagegen Anlageformen, die als besonders solide gelten: So hat sich beispielsweise das Interesse am Erwerb eines Eigenheims und an Bausparverträgen gegenüber 2007 erhöht. Dass es beides jetzt auch mit Riester- Förderung gibt, ist vielen schlichtweg noch nicht bekannt: Nach eigenen Angaben haben 59% aller Deutschen in der Postbankstudie „zum ersten Mal etwas“ von dem sogenannten „Wohn-Riester“ gehört.

Das bietet Riester

Die wohl bekannteste Form der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die sogenannte Riester-Rente. Sie ist nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt und gilt aufgrund der Kopplung aus staatlichen Zulagen und attraktiven Besteuerung als äußerst attraktiv. Dies gilt ausnahmsweise sowohl für die Bezieher von hohen als auch für die Bezieher von niedrigen Einkommen. In den vergangenen drei Jahren stieg die Zahl der Riester- Verträge von rund 4,5 auf über 11,5 Millionen. Allein im Jahr 2008 wird der Staat voraussichtlich 1,7 Mrd. Euro in die Zulagen investieren. Allerdings ist die Verwaltung der Riester-Rente aufgrund der umfangreichen Vorschriften sehr aufwändig, was zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Verträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge führt. Seit Anfang des Jahres zahlt der Staat Erwachsenen 154 Euro und für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro, für jedes neu geborene Kind gibt es seit diesem Jahr zusätzlich 300 Euro. Außerdem können Kunden Prämien bis zu einer Höhe von 2100 Euro im Jahr über einen zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenabzug beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung für den Erhalt der kompletten Förderung ist aber, dass der Kunde mindestens 4% des Vorjahreseinkommens in den Vertrag einfließen lässt. Bei der Berechnung werden die vom Staat gewährten Zuschüsse einbezogen.

Erst informieren, dann online sparen

Gewählt werden kann zwischen einem Banksparplan, einem Versicherungs- und einem Investmentfondsvertrag. Für alle Produkte gilt zwar, dass die Anbieter garantieren müssen, dass mindestens das eingezahlte Kapital samt Zulagen erhalten bleibt und zum Ende der Laufzeit zur Verfügung steht, trotzdem sind die Risiken sehr unterschiedlich: Fondssparverträge eignen sich nur für risikobereite Anleger, Versicherungsverträge für etwas konservativere Sparer und die äußerst sicheren, aber eben auch renditeschwachen Banksparverträge für die sprichwörtlichen Witwen und Waisen. Insbesondere Versicherungsund Fondssparverträge werden zusätzlich durch hohe Provisionszahlungen belastet. Interessierte Anleger sollten daher genau nachfragen und die Möglichkeit eines Direktabschlusses via Internet in Betracht ziehen: Wer im Internet abschließt, spart die Provision für den Vermittler. Marktführer unter den Direktversicherern ist Cosmos- Direkt, die für ihre Altersvorsorgeverträge bereits häufig von Verbraucherzeitschriften zum Testsieger gekürt wurde. Neben der Kostenbelastung unterscheiden sich die Verträge je nach Gesellschaft auch darin, ob eine Beleihung des eingesetzten Kapitals möglich ist. Demgegenüber gelten für alle Verträge folgende Einschränkungen: Die Förderung ist an den dauernden Wohnsitz in Deutschland gebunden, die Auszahlung ist nur in Form einer Verrentung mit einem maximalen Kapitalwahlrecht von 30% (Einmalzahlung bei Renteneintritt) möglich und sowohl die Teilauszahlung als auch die Rentenfortzahlung sind steuerpflichtig.

Unterschiedliche Reihenfolge bei Selbständigen und Angestellten

Im Gegensatz zur Riester-Rente bietet die Rürup-Rente auch Selbständigen die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Für Angestellte ist diese Form dagegen vor allem als Zusatzversorgung interessant. Sie sparen mit der Rürup- Rente zusätzliches Vermögen für das Alter an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgabenhöchstbetrag, der bei 20.000 Euro pro Person und Jahr liegt. Letzterer ist auch der Grund, warum diese Förderung vor allem für Menschen mit relativ hoher Steuerbelastung interessant ist. Professor Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, sagt dazu: „Unter dem Aspekt der Nachsteuerrendite ist die Rürup-Rente ein ideales Produkt für die private Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollten jedoch zuerst eine Riester-Rente abschließen und ergänzend dazu eine Rürup-Rente und gegebenenfalls weitere private Vorsorgeprodukte ins Auge fassen. Bei Selbstständigen ist Rürup das zentrale Rentenprodukt aufgrund der staatlichen Förderung, mit der man in idealer Weise Steuern in persönliches Vermögen umwandeln kann“.

Diese Rente gehört mir allein

Die staatlich subventionierte Rürup- Rente wurde von dem Vorsitzenden des Wirtschafts-Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup, initiiert und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen. Die Rürup-Rente kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden, das heißt es besteht kein Kapitalwahlrecht. Angeboten wird sie als herkömmliche Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung. Die Beiträge werden seit 2005 (beginnend mit 60%) steuerlich begünstigt – das heißt, dass die jährliche Summe der Sparraten steuerlich absetzbar ist. Im Jahr 2008 können also genau 66% der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden, dieser Wert erhöht sich jährlich um 2%, bis schließlich im Jahre 2025 100% der eingezahlten Beiträge steuerlich wirksam werden. Wie viel davon später das Finanzamt kassiert, hängt vom tatsächlichen Renteneintritt ab. Wer zum Beispiel bereits 2008 die erste Rentenleistung erhält, muss 56% davon mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil jedes Jahr jeweils um zwei Prozentpunkte an, von 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr. Für alle, die ab 2040 in den Ruhestand eintreten, sind dann schließlich 100% der ausgezahlten Beträge steuerpflichtig. Wie die Riester- Rente, sind jedoch auch die Rürup-Policen mit einigen grundlegenden Bedingungen versehen: Die Zusatzrente ist ausschließlich für die Rente konzipiert worden und kann deshalb auch erst ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden – ein Kapitalwahlrecht besteht also nicht. Sie ist weder vererbbar, noch beleihbar oder verkaufbar. Insbesondere die fehlende Vererbbarkeit ist vielen eine Dorn im Auge: Stirbt der Sparer während er in die Rürup-Rente einbezahlt, verfällt das eingezahlte Geld zugunsten der Versichertengemeinschaft. Umgehen lässt sich dies allerdings durch die Integration einer Hinterbliebenenversorgung.

Mit Riester ins Eigenheim

Seit Anfang des Monats können hierzulande die ersten sogenannten Wohn- Riester-Verträge abgeschlossen werden. Verwendet werden können die mit den Riester-Zulagen aufgepeppten Bausparverträge für den Immobilienkauf, aber auch zur Tilgung eines schon bestehenden Immobilienkredits. Das Verfahren entspricht dem der bestehenden Riester-Förderung: Vier Prozent des Jahreseinkommens – aber maximal 2100 Euro – werden jährlich in den Vertrag einbezahlt – die Zulagen entsprechen denjenigen der bisherigen Riester- Produkte. Dieses Geld kann dann für den Hausbau, Hauskauf oder im Alter zur Tilgung von Immobilienkrediten entnommen werden, mitsamt allen staatlichen Zulagen. Einzige Voraussetzung: Es müssen mindestens 10.000 Euro angespart sein.