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Veränderungen in den Börsenräten der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex

Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat Robbert Booij, Chief Executive Officer Europe, ABN Amro Clearing Bank N.V., zum Vorsitzenden gewählt. Dr. Georg Stocker, Vorstandsvorsitzender der DekaBank Deutsche Girozentrale, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gewählt.

(Foto: Eurex)

Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat Robbert Booij, Chief Executive Officer Europe, ABN Amro Clearing Bank N.V., zum Vorsitzenden gewählt. Dr. Georg Stocker, Vorstandsvorsitzender der DekaBank Deutsche Girozentrale, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gewählt.

Zuvor hatten beide Börsenräte in ihren turnusmäßigen Sitzungen jeweils ein neues Mitglied in ihr Gremium gewählt. Neu im Börsenrat der FWB ist Nicolo Salsano, Sprecher des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG. Jan Kupfer, Mitglied des Vorstands der UniCredit Bank AG, ist neu im Börsenrat der Eurex Deutschland.

Beide folgen auf Carola von Schmettow, die aus beiden Gremien ausgeschieden ist und damit auch ihre Ämter als Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende niedergelegt hat. Carola von Schmettow war seit 2005 Mitglied und seit 2020 stellvertretende Vorsitzende des Börsenrats der FWB. Dem Börsenrat der Eurex Deutschland gehörte Frau von Schmettow seit 2008 als Mitglied an und war seit 2014 die Vorsitzende.

„Wir danken Carola von Schmettow für ihr außerordentliches, langjähriges Engagement in den beiden Gremien. Ihr Beitrag und ihr Einsatz für die Frankfurter Wertpapierbörse und die Eurex verdient ganz besondere Würdigung“, sagt Dr. Thomas Book, Mitglied des Vorstands der Deutschen Börse und verantwortlich für Trading & Clearing.

Die beiden Börsenräte bestehen aus jeweils 18 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Sie sind ein wichtiges Kontroll- und Aufsichtsorgan der jeweiligen Börse. Wesentliche Aufgaben sind unter anderem die Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Börse sowie der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung und der Bedingungen für den Handel an der Börse.