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Rente: Was sich bei Einzahlungen und Bezug 2023 ändert
Mit dem neuen Jahr kommen einige Veränderungen sowohl auf Rentner und Rentnerinnen als auch auf Erwerbstätige zu, welche in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Hier ist ein Überblick der wichtigsten Neuerungen.
Mit dem neuen Jahr kommen einige Veränderungen sowohl auf Rentner und Rentnerinnen als auch auf Erwerbstätige zu, welche in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Hier ist ein Überblick der wichtigsten Neuerungen.
Durchschnittsentgelt steigt – Rentenanspruch sinkt
Die wohl wesentlichste Änderung für Beschäftigte ist die Erhöhung des Durchschnittsentgeltes. Es steigt 2023 im Westen um 11,0 Prozent von 38.901 Euro brutto auf 43.142 Euro brutto und im Osten um rund 12,4 Prozent von 37.333 Euro auf 41.967 Euro. Doch was bedeutet das? Angestellte müssen künftig den höheren Betrag jährlich verdienen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit 36,02 Euro im Westen Deutschlands, 35,52 Euro im Osten.
Heißt konkret: Wessen Gehalt sich nicht um 11,0 oder 12,4 Prozent erhöht, der hat 2023 weniger Rentenansprüche. Gleichzeitig verteuern sich freiwillige Sonderzahlungen, die auch als Kaufen von Rentenpunkten bezeichnet werden.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Ungünstig für Erwerbstätige ist zudem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Dabei handelt es sich um eine bestimmte Bruttohöhe von Lohn oder Gehalt, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Nachdem die BBG 2022 erstmals gesunken war, steigt sie ab 2023 wieder an. Damit wächst auch der höchstmöglich zu zahlende Beitrag. In den alten Bundesländern wird die BBG von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro angehoben, in den neuen Bundesländern von 6.750 auf 7.100 Euro.
Anstieg der beitragsfreien bAV-Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Auch auf Personen im Ruhestand kommen 2023 Änderungen zu. So erhöht sich der Freibetrag für Leistungen, die Rentner und Rentnerinnen aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) beziehen, von monatlich 164,50 Euro auf 169,75 Euro. Erst wenn die bAV-Auszahlungen diesen Betrag überschreiten, müssen pflichtversicherte Ruheständler Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. In solchen Fällen ist dann die gesamte bAV-Leistung beitragspflichtig. Für freiwillig Versicherte gilt diese neue Regelung nicht.
Geplante Rentenerhöhung
Und obwohl die Rente erst 2022 erhöht wurde, wird sie 2023 mutmaßlich erneut ansteigen – vor allem, um die Folgen der Inflation abzudämpfen. In den westlichen Bundesländern erhöhen sich die monatlichen Rentenzahlungen um voraussichtlich 3,5 Prozent, in den östlichen Ländern um rund 4,2 Prozent. Die endgültige Entscheidung über das Maß der Aufstockung wird für das Frühjahr 2023 erwartet.
Doch auch diese Rentenerhöhung fängt die Preisanstiege des vergangenen Jahres nur teilweise auf. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher unerlässlich, wenn der aktuelle Lebensstandard auch im Ruhestand unverändert bleiben soll. Wegen der zahlreichen Optionen und der recht komplexen Materie für die private Altersvorsorge sollten man sich vor der Entscheidung informieren und fachkundig beraten lassen.
Ein guter Anlaufpunkt ist die Verbraucherzentrale. Auch die Bank des Vertrauens oder Finanzdienstleistler wie MLP, die Deutsche Vermögensberatung AG oder Swiss Life Select können helfen. So bieten die Berater von Swiss Life Select aus dem großen Portfolio der Partnergesellschaften verschiedene, aufeinander abgestimmte Lösungen an, mit denen sich das Leben im Rentenalter finanziell selbstbestimmt genießen lässt.