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Das arbeitslose Kartellamt

Wenn man nach draußen auf die Märkte geht, hat alles seinen Preis. Wer etwas an-preist, muss sagen, wie es es be-preist. Jetzt bereits wird es theoretisch – und damit potentiell langweilig. Die Gefahr muss umgangen werden, aber wie? Den Ausweg liefert eine sensationsgeladene Überschrift: „Eispreis 30 Cent rauf! Jetzt ermittelt das Kartellamt!“ Hinter der Boulevard-Zeile steckt derweil, ganz konkret, eine ernsthafte Gefahr für den deutschen Mittelstand.

BÖRSE am Sonntag

Wenn man nach draußen auf die Märkte geht, hat alles seinen Preis. Wer etwas an-preist, muss sagen, wie es es be-preist. Jetzt bereits wird es theoretisch – und damit potentiell langweilig. Die Gefahr muss umgangen werden, aber wie? Den Ausweg liefert eine sensationsgeladene Überschrift: „Eispreis 30 Cent rauf! Jetzt ermittelt das Kartellamt!“ Hinter der Boulevard-Zeile steckt derweil, ganz konkret, eine ernsthafte Gefahr für den deutschen Mittelstand.

Von Florian J. Hoffmann

Zu den Todsünden des Kolumnisten gehört es, den Leser zu langweilen. Das beginnt bei der Auswahl des Themas. Top-Kategorie ist die Politik. Dem Leser droht ein geistiges Schleudertrauma angesichts des Interpretationsbedarfs der unterschiedlichen Prozentzahlen bei den unterschiedlichsten demokratischen Wahlen, der Schulz-Zustimmung (100 Prozent), des erfolgreichen Kamp-Karrenbauer-Konters (40,7 Prozent) und den herzzerreißenden Petry-Tränen (72 Prozent), letztere sind dabei wohl der Ahnung von Absturz und Rücktritt zu verdanken. Wie erholsam ist da die sensationsgeladene Boulevardzeitungs-Überschrift von oben, sie ist übrigens vom 28. März 2017. 30 Cent! Ein Wahnsinn!

Zweitwichtigstes Thema ist der Sport, der hier mangels Autorenkompetenz in die letzte Kategorie verschoben werden darf, wobei eingeräumt wird, dass Schweini’s Sprung über den Atlantik bei beim Autor tiefe Spuren der Anerkennung hinterlassen hat. Erst Hansi, dann Klinsi, dann Schweini (die Namen der Letztgenannten müssen nicht ausgeschrieben werden, sie sind allseits bekannt). Die Serie der US-Auswanderer lässt sich sehen. Aber ob Schweini sich mit seinem transkontinentalen Exit wirklich einen Gefallen getan hat? Immerhin geht eine bayerische Lichtgestalt, aber vielleicht kommt ja ein mit Super-Trump-Kräften aufgeladener zukünftiger Bundestrainer zurück. Das wäre mal Wahnsinn!

Das drittwichtigste Thema ist zweifellos die Wirtschaft. Das Thema hat es in sich – aber leider auch an sich, Nichtökonomen zu langweilen, zumal zu Zeiten sinkender Langzeitarbeitslosenzahlen und ungebremster Hochkonjunktur. Gerade haben wieder alle namhaften „Institute“ wunderbare positive Wachstumszahlen georakelt. Die 1,4 hat den Sieg davon getragen. Eine wahrhaft schöne Zahl, um nicht zu sagen, eine vielversprechende Zahl, besser als 1,3 und schlechter als 1,5. Aber gut genug, um alle ruhig schlafen zu lassen. Mit diesen Wachstumsprognosen wollen wir es bewenden lassen, denn mehr – Sie ahnen es – würde langweilen. Hier ist es nichts mit dem Wahnsinn.

Der Preis, der Goldschatz des Bundeskartellamts

Widmen wir uns lieber dem Thema Nummer vier, dem Preis, dem bestgehüteten Goldschatz des Bundeskartellamts. Und nun kommt er wieder, der Wahnsinn! Man hätte tatsächlich drauf kommen können, dass das Kartellamt irgendwann nichts Richtiges mehr zu tun hat, weil sein verbraucherfreundliches Wirken mit Hilfe von Millionenbußen bei seiner aktuellen Zielgruppe (besser: Beschuss-Gruppe), den mittelständischen Unternehmen, Wirkung zeigt. Und also fängt das Amt an, sich in den Niederungen der Lokalmärkte im Umfeld von Nähfäden, Schuhsohlen, Wies‘n-Bieren und Schwarzwald-Forstwirtschaften herumzutreiben. Hat das wirklich so seine Richtigkeit, die Einmischung in die lokale Wirtschaft?

Die Zweifel sind berechtigt und ein Blick zurück in die Nachkriegszeit bestätigt sie: Was waren das anno domini 1947 noch für Zeiten, als es den Siegermächten mit dem Kartellverbot darum ging, Hitlers gigantische Rüstungsindustrie zu zerschlagen! Das war noch was, das waren noch richtige, milliardenschwere Kartelle! Da ging es um Kohle und Stahl, da ging es um Industrie, also um eine echte Rüstungs- und Schwerindustrie, da ging es um eine Großchemie und ihr mächtiges, milliardenschweres Kartell, da ging es um üble Schweinepriester der Marktmacht und des Machtmissbrauchs!

Die Manager der Großkartelle hatten wenige Jahre zuvor mit kriminellen NS-Schergen sympathisiert und in ihrem Auftrag mörderische Zwangsarbeit brutalissimo organisiert. Der völkermörderisch-zynische Einsatz von Zyklon-B rechtfertigt sehr wohl jedes Mahnmal, auch im Herzen unserer Bundeshauptstadt. Das hat nichts mit Schuld der heute lebenden Generation zu tun, aber mit Verantwortung – und mit der Erinnerung an die unauslöschliche Schuld der damaligen.

Hoppla, wo sind wir gelandet? Der Stahlpreis, Ölpreis, Strompreis und das Gedenken an Menschheitsverbrchen sind doch wohl eine andere Kategorie als der Eispreis! Eine Tüte leckeres Eis bei Sonnenschein, geschleckt im beschaulichen Universitätsstädtle Tübingen für einfuffzig – das ist doch wohl schwer vergleichbar mit einer Tonne Stahl für rund 1.000 Euro oder einem Barrel Rohöl, also 159 Liter immerhin zu Sätzen um die 50 US-Dollar, wovon täglich neunzig Millionen produziert, verkauft, verschifft werden, wo monatlich Milliardenumsätze, Milliardengewinne, Milliardenexplorationen verbucht werden. Wenn wir uns erinnern, genau dafür war das Kartellrecht doch dafür gemacht und gedacht, diesen wirtschaftlichen Gewalten der Großindustrie Paroli zu bieten! Wenn wir es da nicht mit einer Fehlentwicklung zu tun haben!

Schon „Unternehmer“ oder noch „Fabrikant“?

Um der Gefahr der Langeweile aus dem Weg zu gehen, hier die Lösung in Kurzform: Das Kartellgesetz verbietet Vereinbarungen unter „Unternehmen“. Als das Gesetz vor mehr als einem halben Jahrhundert geschaffen wurde, war der Unternehmer noch der „Fabrikant“, also nicht der, der etwas unternahm, sondern der, der etwas besaß, nämlich eine Fabrik, ein echtes Unternehmen. „Unternehmer“ und „Kapitalisten“ waren eins. Heute sieht sich jeder Freiberufler als Unternehmer und jeder start-up, der einsam vor seinem Laptop sitzt und mit der Welt kommuniziert. Man stellt fest: Dem Gesetz fehlt das, was man eine „Legaldefinition“ nennt, eine Größenbestimmung, die besagt, was ein „Unternehmen“ ist. Und das Kartellamt unterschlägt den Bedeutungswandel, nutzt fälschlicherweise die heutige Vorstellung vom „Unternehmen“ und schreitet ein bei der Eisdiele in Tübingen, beim Schornsteinfeger in Ratingen und beim kleinen Waldbauern in Titisee. Die einhunderttausend armen deutschen Milchbauern nicht zu vergessen.

Auch am Wirken der Kartellbehörden selbst lässt sich der Bedeutungswandel von damals zu heute ablesen. Das Kartellrecht war seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Thema, mit dem sich ausschließlich Großunternehmen beschäftigten. Gesprächspartner des Kartellamts waren vornehmlich vornehme Vorstände von Aktiengesellschaften. Kartellanwälte in Nadelstreifen bewegten sich in den feinsten Kreisen der Großindustrie. Bei schwerwiegenden Problemen ging man mit dem Präsidenten des Bundeskartellamt bei Müllers & Fest auf der Düsseldorfer Königsallee zum Essen. Die Unternehmen trugen die Spesen der eleganten Spesenritter mit Leichtigkeit. Weder die Geschäfte noch die Unternehmen selbst waren in Gefahr.

Das änderte sich mit der Gründung der EU nach dem Jahr 1989, als der neue EU-Wettbewerbskommissar Carel van Miert eine Eskalation der Eingriffe auslöste. Er hatte die Machtfülle der EU-Normen entdeckt und skandierte: „So, jetzt bringen wir den Unternehmen in Europa bei, was Wettbewerb ist.“ Dann begann er, Milliardenbußen zu verteilen. Microsoft alleine überwies seinerzeit 1,7 Milliarden Euro an die EU. Neidvoll blickte das eitle Bundeskartellamt nach Brüssel, bis es ihm im Jahr 2007 durch gezielte politische Einflussnahme gelang, sich selbst und seinen Präsidenten per Angleichung der Gesetze dieselbe Machtfülle zu verleihen.

Der Mittelstand im Visier der Kartellbehörden

Dann ging es erst richtig los, aber diesmal nicht mehr gegen die Großindustrie. Die war so weit konsolidiert, dass sie keiner Absprachen mehr bedurfte. Nein, der neue Feind im Visier waren unsere wertvollen deutschen Mittelständler, waren die Hersteller von Matratzen, Zement, Spanplatten, Reißverschlüssen, Porzellan, Mehl, Gips, Flüssiggas, Wurst, Fertigbeton, Schokolade, Tapeten, Dekopapier, Dachziegel, Bier, Baubeschlägen – und so weiter, und so fort. Unternehmer wurden in Angst und Schrecken versetzt, wertvolle Marken und Unternehmen wurden beschädigt. Ihr großes Pech war außerdem nicht nur die Höhe des Niveaus der Bußen, das sich in den Jahrzehnten zuvor in den Maßstäben der Großindustrie etabliert hatte, sondern in gleicher Weise das Gebührenniveau von deren Anwaltskanzleien, die sich als einzige im Kartellrecht auskannten und auf Verhandlungen mit dem Kartellamt vorbereitet waren. Millionenbußen hatten Millionengebühren zur Folge.

Die große Angst ging um im deutschen Mittelstand. Compliance (Wohlverhalten) machte die Runde, uralte Freundschaften wurden gekündigt. Die Folge nach einem Jahrzehnt des Schreckens war: Die Unternehmen wandelten ihr Verhalten, das Kartellamt wurde arbeitslos – weshalb sich das Amt eine neue Zielgruppen suchte: Eisdielen zum Beispiel. Womit wir wiede bei der Eiskugel gelandet wären, deren Preiserhöhung um 30 Cent ein Fall für das Kartellamt ist.

Die Anwaltskanzleien hatten derweil übrigens Glück. Für sie hat die EU eine Schadensersatzrichtlinie erarbeitet, mit der eine große Zahl der alten Kartellfälle jetzt vor den Zivilgerichten neu aufgerollt werden. Dafür wurden die Verjährungsfristen per Gesetz auf zehn Jahre verlängert. Jetzt fordert manch großer Abnehmer in dreister Manier von seinem Lieferanten den Verzicht auf die Verjährung der Einrede bis zum Jahr 2030 (!). Und er bekommt den Verzicht, weil der große Kunde für den Lieferanten unverzichtbar ist. Der Wahnsinn – er hat Methode.

Florian Josef Hoffmann ist Rechtsanwalt und Kartellrechtler in Düsseldorf.