Die Zukunft des Futures-Handels bei WH SelfInvest
Nach dem Handel mit CFDs folgt für deutsche Privatanleger in wenigen Wochen die nächste Einschränkung, wenn zum 1. Januar 2023 der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert wird. Auch Kunden bei WH SelfInvest sind davon betroffen, daher möchte der Broker sie bereits jetzt über ihre Möglichkeiten informieren, wie es nach dem Produktverbot mit dem Futures-Handel weitergeht.
Nach dem Handel mit CFDs folgt für deutsche Privatanleger in wenigen Wochen die nächste Einschränkung, wenn zum 1. Januar 2023 der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert wird. Auch Kunden bei WH SelfInvest sind davon betroffen, daher möchte der Broker sie bereits jetzt über ihre Möglichkeiten informieren, wie es nach dem Produktverbot mit dem Futures-Handel weitergeht.
Hebelprodukte versprechen im optimalen Fall satte Gewinne, doch auch der umgekehrte Fall kann leider eintreten und dann drohen Anlegern Verluste, die über ihre Kontoeinlagen hinausgehen. Um das Konto in diesem Wort Case wieder auszugleichen, muss erneut Geld überwiesen werden, andernfalls bleibt das Konto im Minus. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht bei Hebelprodukten steht bei Anlegerschützern bereits seit langem in der Kritik. Für CFDs wurden daher bereits vor einigen Jahren deutliche Einschränkungen beim Handel für Privatanleger beschlossen, nun legt die BaFin auch bei Futures nach und verbietet den Handel für diese Zielgruppe. Folglich können ab dem 1. Januar 2023 private Anleger dieses Hebelprodukt in Deutschland nur noch innerhalb sehr enger Grenzen handeln. So sollen Trader vor hohen Verlusten geschützt werden, die über das eigene Kapital hinausgehen.
Komplett ausgeschlossen vom Futures-Handel werden Privatanleger jedoch auch nach in Kraft treten der neuen Regelungen zu Beginn des kommenden Jahres nicht, denn es gibt Ausnahmen. So können Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht über die AGB des Brokers auszuschließen. In diesem Fall muss der Anbieter die Kostenübernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie für alle Terminbörsen, wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE.
Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin unbeschränkt handeln. „Der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Handelsentscheidungen hat auch bei WH SelfInvest oberste Priorität. Insbesondere unerfahrene Trader verstehen oft nicht vollständig, was der Handel mit Hebel eigentlich bedeutet oder sie unterschätzen die möglichen negativen Folgen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung der BaFin, den Handel mit Futures deutlich einzuschränken“, erklärt Dominic Schorle, Leiter der deutschen Niederlassung des Brokers. „Wir werden die Erfordernisse der BaFin fristgerecht umsetzen und unseren Kunden weiterhin Futures innerhalb der neuen Regelungen anbieten. Durch die Allgemeinverfügung der BaFin ist für Privatanleger der Handel mit Futures sicher und damit besser geworden.“