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Die Zukunft des Futures-Handels bei WH SelfInvest

Nach dem Handel mit CFDs folgt für deutsche Privatanleger in wenigen Wochen die nächste Einschränkung, wenn zum 1. Januar 2023 der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert wird. Auch Kunden bei WH SelfInvest sind davon betroffen, daher möchte der Broker sie bereits jetzt über ihre Möglichkeiten informieren, wie es nach dem Produktverbot mit dem Futures-Handel weitergeht.

(Foto: WH SelfInvest)

Nach dem Handel mit CFDs folgt für deutsche Privatanleger in wenigen Wochen die nächste Einschränkung, wenn zum 1.  Januar 2023 der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert wird. Auch Kunden bei WH SelfInvest sind davon betroffen, daher möchte der Broker sie bereits jetzt über ihre Möglichkeiten informieren, wie es nach dem  Produktverbot mit dem Futures-Handel weitergeht.

Hebelprodukte versprechen im optimalen Fall satte Gewinne, doch auch der umgekehrte Fall kann leider eintreten und dann drohen Anlegern Verluste, die über ihre Kontoeinlagen hinausgehen. Um das Konto in diesem Wort Case wieder auszugleichen, muss erneut Geld überwiesen werden, andernfalls bleibt das Konto im Minus. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht bei Hebelprodukten steht bei Anlegerschützern bereits seit langem in der Kritik. Für CFDs  wurden  daher  bereits  vor  einigen  Jahren  deutliche  Einschränkungen  beim  Handel  für  Privatanleger beschlossen,  nun  legt  die  BaFin  auch  bei  Futures  nach  und  verbietet  den  Handel  für  diese  Zielgruppe.  Folglich können ab dem 1. Januar 2023 private Anleger dieses Hebelprodukt in Deutschland nur noch innerhalb sehr enger Grenzen  handeln.  So  sollen  Trader  vor  hohen  Verlusten  geschützt  werden,  die  über  das  eigene  Kapital hinausgehen.

Komplett ausgeschlossen vom Futures-Handel werden Privatanleger jedoch auch nach in Kraft treten der neuen Regelungen zu Beginn des kommenden Jahres nicht, denn es gibt Ausnahmen. So können Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht  über  die  AGB  des  Brokers  auszuschließen.  In  diesem  Fall  muss  der  Anbieter  die  Kostenübernehmen,  falls  der  Kunde  mehr  Geld  verliert,  als  er  auf  dem  Konto  hat.  Diese  Einschränkung  gilt  für  alle deutschen  Kleinanleger  unabhängig  davon,  ob  der  Broker  bzw.  die  Bank  in  Deutschland  oder  im  Ausland  sitzt. Gleichfalls gilt sie für  alle  Terminbörsen,  wie Eurex,  die CME, die Euronext und die  ICE. 

Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin unbeschränkt handeln. „Der Schutz unserer Kunden vor schwerwiegenden Konsequenzen ihrer Handelsentscheidungen hat auch bei WH SelfInvest oberste Priorität. Insbesondere unerfahrene Trader verstehen oft nicht vollständig, was der Handel mit Hebel  eigentlich  bedeutet  oder  sie  unterschätzen  die  möglichen  negativen  Folgen.  Vor  diesem  Hintergrund begrüßen  wir  die  Entscheidung  der  BaFin,  den  Handel  mit  Futures  deutlich  einzuschränken“,  erklärt  Dominic Schorle,  Leiter  der  deutschen  Niederlassung  des  Brokers.  „Wir  werden  die  Erfordernisse  der  BaFin  fristgerecht umsetzen  und  unseren  Kunden  weiterhin  Futures  innerhalb  der  neuen  Regelungen  anbieten.  Durch  die Allgemeinverfügung der BaFin ist für Privatanleger der Handel mit Futures sicher und damit besser geworden.“