Palfinger schüttet Zwischendividende aus
Eine Auszahlung in Höhe von 18 Cent je Aktie können die Palfinger-Aktionäre am 21. Dezember 2015 erwarten; der Ex-Tag für diese Zwischendividende ist der 17. Dezember 2015. Eshandelt sich um eine Abschlagszahlung auf die Jahresdividende. Und was steckt dahinter?
Das Aktiengesetz sieht in Paragraph 54a vor, dass nach Ablauf der Hälfte des Geschäftsjahres der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Abschlag auf den voraussichtlichen Jahresgewinn bis zur Hälfte der durchschnittlichen Jahresdividende der vergangenen drei Jahre auszahlen darf. In den vergangenen drei Jahren schüttete die Palfinger AG insgesamt 1,13 Euro je Aktie aus, 2012 waren es 0,38 Euro; 2013 fielen 0,41 Euro an; 2014 waren es 0,34 Euro. Die Maximalsumme für die Zwischendividende beträgt somit maximal 0,18 Euro je Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat der Palfinger AG haben nunmehr beschlossen, auf den erwarteten Bilanzgewinn des Jahres 2015 vorab eine Zwischendividende als Abschlagszahlung an die Aktionäre auszuschütten. Die Zwischendividende wird die maximal möglichen 18 Cent je Aktie betragen und am 21. Dezember 2015 an alle Aktionäre ausgeschüttet, der Ex-Tag wurde mit 17. Dezember, der Record Date mit 18. Dezember 2015 festgelegt. Die Zwischendividende unterliegt einer Kapitalertragsteuer von 25 Prozent.
Die Jahresdividende wird von der Hauptversammlung der Palfinger AG am 9. März 2016 beschlossen werden. Die Auszahlung wird abzüglich der Zwischendividende erfolgen. Die Restzahlung wird der dann gültigen Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent unterleigen. Und hier könnte auch der Grund dafür liegen, dass eine Zwischendividende gezahlt wird: Palfinger möchte die völlig legalen Steuervorteile nutzen, soweit dies möglich ist.