Kein Feuerwerk, aber endlich ein kleiner Lichtblick des Bundesministeriums der Finanzen für Silber-Anleger und Edelmetallhändler
Anleger können bis zum Jahresende auf Schnäppchen hoffen – Edelmetallhandelsunternehmen wie die SOLIT Gruppe müssen keine rückwirkende Nachforderung fürchten. Übergangsregelungen bis Jahresende werden ermöglicht.
Anleger können bis zum Jahresende auf Schnäppchen hoffen – Edelmetallhandelsunternehmen wie die SOLIT Gruppe müssen keine rückwirkende Nachforderung fürchten. Übergangsregelungen bis Jahresende werden ermöglicht.
Silber-Anleger können aufatmen – zumindest ein bisschen und für Edelmetallhändler reicht es zumindest für einen Stoßseufzer: „Durch den Protest vieler Edelmetallhändler und des Branchenverbandes „Fachvereinigung Edelmetalle“ wurde jetzt eine Nichtbeanstandungsregelung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Schreiben vom 26.9. beschlossen, dass die Besteuerung der Silbermünzen überwiegend erhöht und damit wesentlich verteuert hat. Sie könnte Anlegern das eine oder andere Silberschnäppchen bis Ende des Jahres bescheren“, so Tim Schieferstein, Geschäftsführer der SOLIT Management GmbH. „Und den Edelmetallhändlern garantiert sie zumindest, dass sie keine Nachforderungen fürchten müssen. Vielmehr aber auch nicht.“
Das Bundesfinanzministerium hatte Ende September viele Investoren und Händler in Aufruhr versetzt, als es kurz vor Ladenschluss mit einem Schreiben eine 18 Jahre lang gültige Regelung kippte. Das Schreiben ordnete an, dass die Einfuhrumsatzsteuer bei Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr 7 %, sondern ab sofort 19 % beträgt. Diese Regelung galt damit für fast alle beliebten Silbermünzen wie z.B. Krügerrand, Maple Leaf oder Britannia. Dies führte in der Folge dazu, dass die Edelmetallhändler über Nacht die Silbermünzen aus ihren Onlineshops genommen haben, um die Änderungen fristgerecht umzusetzen. In logischer Folge wurden die Verkaufspreise um 12 % erhöht, um bei einer eventuellen Einfuhrumsatzsteuernachforderung nicht die Kosten tragen zu müssen.
Daraufhin brach der Umsatz bei Silbermünzen deutlich ein. Silbermünzbarren, die der gleichen Regelung unterliegen, werden vermutlich gar nicht mehr produziert werden. Kostete eine Silbermünze mit einem Feingewicht von einer Feinunze, was 31,1 Gramm entspricht, bis dato rund 25 €, erhöhte sich der Preis nur aufgrund der erhöhten Einfuhrumsatzsteuer auf nun über 28 €. „Silber war bisher vor allem für Kleinanleger eine gute Gelegenheit mit kleinen Beträgen für die Rente vorzusorgen und das Geld vor der Inflation abzusichern. Diese Möglichkeit ist durch die neue Regelung wesentlich unattraktiver geworden“, so Tim Schieferstein, Geschäftsführer der SOLIT Management GmbH. „Als Folge darauf investieren viele Silberkäufer nun lieber in das von der Mehrwertsteuer befreite Gold.“
Nun gibt es Neuigkeiten aus dem Bundesfinanzministerium: Eine Nichtbeanstandungsregelung gibt voraussichtlich den Händlern eine Übergangsfrist. Silbermünzen, die bereits vorrätig sind oder bis zum 30. November eingeführt wurden, können mit dem geringeren Einfuhrumsatzsteuersatz berechnet und differenzbesteuert bis zum 31.12.22 verkauft werden. Doch Tim Schieferstein bleibt skeptisch: „Edelmetallhändler in Deutschland werden wohl kein großes Geschäft mehr machen, da viele Silbermünzen von den Prägestätten und Großhändlern gar nicht in Europa angeboten, sondern gleich in den USA verkauft werden, da dort die Aufschläge noch höher sind als in Deutschland. Es ist daher für sie wirtschaftlicher, sie dort in den Markt zu bringen, als in Deutschland. Es stellt sich daher die Frage, ob man tatsächlich noch nennenswert Silbermünzen bis zum 30.11. importiert bekommt, für die man den reduzierten Einfuhrumsatzsteuersatz anwenden kann. Ferner bin ich gespannt, ob der Zoll die Abwicklung mit den 7 % noch vollziehen kann, nachdem kürzlich auf 19 % umgestellt wurde. Zumindest ist die rückwirkende und zugleich existenzbedrohende Nachforderung von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen vom Tisch. Silberkäufer können aber auf Schnäppchen bis zum Jahresende hoffen, denn eingeführte Silbermünzen können nur noch bis zum 31.12.22 differenzbesteuert verkauft werden. Wir werden daher bei GoldSilberShop.de Restbestände stark preisreduziert anbieten. Es ist für uns hinsichtlich des buchhalterischen Mehraufwandes wirtschaftlicher unsere differenzbesteuerten Silbermünzen bis Jahresende günstig abzuverkaufen, anstatt nachträglich eine Umstellung auf die Regelbesteuerung zu vollziehen.“