HRE und (k)ein Ende
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate Bank hat den ersten Teil seiner Arbeit beendet: Zeugen vernehmen. Erwartungsgemäß blieben alle bei ihrer vorgefassten Überzeugung. Trotzdem hat der Ausschuss ein paar Ungereimtheiten aufgedeckt, zwischen Finanzaufsicht und Finanzministerium zum Beispiel.
Natürlich funkte da der Wahlkampf herein, aber von einem Ausschuss darf man zu keiner Zeit unparteiische Ermittlungsarbeit verlangen. Es ist daher verwunderlich, dass viele Beobachter die Ergebnisse mit leichter Hand einfach abtun. Wenn man genauer hinsieht, erfährt man doch so einiges. Ungelöst zum Beispiel ist die Frage, warum das Finanzministerium nicht entschieden auf die Berichte der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) reagiert hat. Selbst wenn deren Präsident Sanio mitteilte, man habe den Zustand der HRE damals nur als belastet und nicht als kritisch gesehen, reicht das doch wohl, um Rückfragen auszulösen. Aber nichts geschah, bis es September wurde und dann schnell ziemlich duster. Auch die Aussage des Finanzministers, man habe ja keine Möglichkeit, in Irland zu prüfen, und dann die Enthüllung, dass man diese Möglichkeit seit 1993 sehr wohl hatte und dass sie im Frühjahr 2008 bei der Depfa auch genutzt wurde, wurde nicht weiter problematisiert. Dabei ist sie ein Beleg dafür, wie wenig die zersplitterte Aufsicht in Deutschland zusammenarbeitet. Chaos also keineswegs nur bei den durchgedrehten Bankern der HRE und den Zockern aus Irland. Schließlich wird auf allen Seiten das Thema Rettungsaktion unter „erledigt“ abgeheftet. Warum? Gut, die Banker vor dem Ausschuss, Ackermann oder auch Blessing, sagten aus, die private Finanzwirtschaft sei bis an die Grenzen des Möglichen gegangen mit ihrer Bereitschaft, 8,5 Milliarden Euro einzusetzen. Das bestätigten dann die Verhandlungspartner auf staatlicher Seite. Muss das deswegen aber die Wahrheit sein? Wenn ein Käufer einer Sache nach hartem Verhandeln aussagt, er habe alles gezahlt, was er könne, und der Verkäufer bestätigt, er habe aus dem Kunden alles nur Mögliche herausgeholt – muss man das dann glauben? Woher weiß in diesem Beispiel der Verkäufer das? Nur weil das Feilschen sehr lange dauerte? Nein, wissen kann es hier nur der Käufer, denn niemand sonst kann in seine Geldbörse schauen. Es scheint fast, als hätten sich beide Seiten darauf geeinigt, über die Nacht im September 2008 eine beiderseits bekömmliche Version zu erzählen und kritische Fragen damit ins Leere laufen zu lassen. Vielleicht kommt eines Tages heraus, wer da wie viel zu verlieren hatte. Schließlich hat der Ausschuss auch noch den klagenden Aktionären Argumente geliefert. Es wurde schon ziemlich klar, dass das HRE-Management wusste, was gespielt wird und keineswegs erst im Januar 2008 von den ersten Fehlbeträgen erfuhr. Das wird vor Gericht noch Thema sein. Jenen Aktionären aber, die sich gegen die Verstaatlichung wehren, kann kein Ausschuss der Welt mehr helfen. Sie bekommen 1,30 Euro für eine Aktie, die sie im schlimmsten Fall für 53 Euro gekauft haben. Wenn allerdings einige ältere Aktionäre klagen, nun einen wesentlichen Teil ihrer Altersversorgung verloren zu haben, dann muss man sie auch fragen, warum sie ihr Schicksal im Alter an eine einzige Bank geknüpft haben. Das ist nicht ratsam, selbst wenn es eine gute Bank wäre. Und sie war es nicht.