Staatliche Rente mit Aktien-Rendite
Die Idee der Deutschland-Rente macht Furore, denn damit sollen die Altersbezüge vieler Menschen durch Aktienrenditen und Dividenden verbessert werden. Eine famose Idee aus der Sicht von Börsianern! Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen ist zuständig für den Handelsplatz Frankfurt am Main, und zusammen mit seinen Kabinettskollegen Stefan Grüttner und Dr. Thomas Schäfer hat er die Grundzüge eines Vorschlags für ein staatlich organisiertes Standardprodukt der zusätzlichen Altersvorsorge vorgestellt. Mit der Deutschland-Rente sollen Riestersparerinnen und -sparer das Wahlrecht erhalten, stärker als bisher von einer höheren Rendite durch mehr Aktien zu profitieren.
Die Idee der Deutschland-Rente macht Furore, denn damit sollen die Altersbezüge vieler Menschen durch Aktienrenditen und Dividenden verbessert werden. Eine famose Idee aus der Sicht von Börsianern! Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen ist zuständig für den Handelsplatz Frankfurt am Main, und zusammen mit seinen Kabinettskollegen Stefan Grüttner und Dr. Thomas Schäfer hat er die Grundzüge eines Vorschlags für ein staatlich organisiertes Standardprodukt der zusätzlichen Altersvorsorge vorgestellt.
Von Tarek Al-Wazir, Stefan Grüttner und Thomas Schäfer
Mit der Deutschland-Rente sollen Riestersparerinnen und -sparer das Wahlrecht erhalten, stärker als bisher von einer höheren Rendite durch mehr Aktien zu profitieren. Das ist bei den derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Garantien kaum möglich. Wir sind nach wie vor überzeugt: Die Deutschland-Rente ist das ideale Produkt, um bestehende Angebote der Altersvorsorge zu ergänzen. Einfach, günstig und sicher, Standardprodukt für jedermann. Unser Vorschlag kam zur rechten Zeit und hat die dringend notwendige Debatte über die Rente der Zukunft belebt. Elemente der Deutschland-Rente werden etwa mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz der Bundesregierung bereits umgesetzt.
Die betriebliche und private Altersvorsorge sind in Deutschland unterentwickelt. Der Staat muss daher stärker in die Verantwortung gehen, ansonsten werden viele Bürgerinnen und Bürger in einigen Jahren ihren Lebensstandard im Alter nicht halten können. Gleichzeitig droht immer mehr Menschen zukünftige Altersarmut. Beim neu zu schaffenden Deutschlandfonds, einem zentralen Rentenfonds, gibt es die Deutschland-Rente zum Selbstkostenpreis, damit das Geld, das Bürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge beiseitelegen, sicher vor überteuerten Angeboten ist. Dies sorgt für Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern und viele Bürgerinnen und Bürger vor Altersarmut zu schützen. Nicht zuletzt wegen dieses zusätzlichen staatlichen Angebots sind wir von dem Konzept überzeugt. Hierfür kann der Staat mit seinem guten Namen stehen: Die neue zusätzliche Altersvorsorge heißt daher Deutschland-Rente.
Das Konzept der Deutschland-Rente im Überblick
Die jüngsten Prognosen haben bestätigt: Wir dürfen die Augen nicht vor den absehbaren Belastungen aus dem demographischen Wandel für die umlagefinanzierte gesetzliche Rente verschließen. Die Hessische Landesregierung hat sich bereits vor über einem Jahr auf den Weg gemacht, einen sachlich fundierten und langfristig tragfähigen Lösungsweg zu erarbeiten, um die zukünftige Lücke in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente zu schließen. Ein Opt-out-Modell – der sanfte Druck – kann uns endlich den dringend erforderlichen Schub in der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge bringen. Dabei müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Modellen nur dann automatisch in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzahlen, wenn sie nicht widersprechen. Auch die Arbeitgeberseite braucht sich nicht vor neuer Bürokratie zu fürchten. Der Vorschlag der Deutschland-Rente sieht ein einfaches und praktikables Opt-out-Modell vor, das kein Unternehmen überfordert.
Für Geringverdienende übernimmt der Staat einen großen Teil der Beiträge, damit kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. Dafür nutzen wir das heutige Riester-Zulagensystem. Ein vereinfachtes Zulagenverfahren räumt zudem bisherige bürokratische Lasten aus dem Weg. Gleichzeitig schaffen wir mit der Deutschland-Rente neue Wahlmöglichkeiten für einen höheren Aktienanteil in der privaten Altersvorsorge, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker von der höheren Rendite des Produktivvermögens profitieren können. Und wer Sorgen vor überteuerten Riesterprodukten hat, wählt das einfache und kostengünstige Standardprodukt des neugeschaffenen Deutschlandfonds. Damit setzen wir eine wichtige Benchmark in einem für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlichen Markt.
Durch die Deutschland-Rente wollen wir vor allem für die Beschäftigten in den kleineren Betrieben den Zugang zur privaten Altersvorsorge erheblich vereinfachen, die Produkte kostengünstiger und renditestärker machen sowie die Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge insgesamt deutlich erhöhen. Durch die Deutschland-Rente werden betriebliche Altersvorsorgesysteme aber nicht ersetzt, sondern umgekehrt auch diese gestärkt. Die Deutschland-Rente fügt sich passgenau in die aktuellen Reformüberlegungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz ein.
Wie sieht das Konzept im Einzelnen aus?
Die verhaltensökonomische Forschung zeigt: Viele Menschen tun sich schwer damit, aktiv Entscheidungen zu treffen. Für den großen Schub in der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge brauchen wir daher ein obligatorisches Opt-out-Modell. Jeder, der nicht mitmachen möchte, kann widersprechen. Wer aber nicht widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist ganz besonders wichtig für die Beschäftigten in den kleinen Unternehmen. Denn dort besitzen 72 Prozent keine betriebliche Altersvorsorge. Von diesem Modell ist nach aktuellen Studien übrigens nicht nur die ganz große Mehrheit der jüngeren Bürgerinnen und Bürger überzeugt. Unsere Gespräche in den letzten Monaten haben gezeigt: Auch viele Unternehmen sprechen sich für ein obligatorisches Opt-out-Modell aus, wenn es einfach und praktikabel ausgestaltet ist. Auch in Deutschland können wir auf diesen sanften Druck nicht verzichten, wenn wir ernsthaft Altersarmut bekämpfen wollen.
Das Konzeptpapier zur Deutschland-Rente zeigt, dass ein Opt-out-Modell auch einfach und praktikabel in Deutschland funktionieren kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen überhaupt erst dann automatisch in ein Riesterprodukt ein, wenn noch keine ausreichende betriebliche Altersvorsorge besteht. Es gilt also ein Vorrang von betrieblicher Altersvorsorge. Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst selbst ein Riesterprodukt ihrer Wahl auswählen – auch das Standardprodukt des Deutschlandfonds. Erst wenn das alles nicht greift, wählt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus und führt den dafür erforderlichen Beitrag für den Arbeitnehmer ab – sofern der Arbeitnehmer nicht widerspricht. Alles weitere erledigt der jeweilige Anbieter. Vertragspartner sind allein der Arbeitnehmer und der Anbieter.
Die Produktauswahl ist für die Arbeitgeberseite einfach zu bewältigen. Denn eine neutrale und anbieterunabhängige staatliche Stelle erstellt eine öffentlich zugängliche Liste mit bestimmten Riesterprodukten. Auch das Standardprodukt des Deutschlandfonds, die Deutschland-Rente, ist in der Liste enthalten. Hier kann der Arbeitgeber ohne Haftungsrisiken ein Produkt für den Arbeitnehmer auswählen. Die Liste enthält nur solche Produkte, die gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen. Gesondert erhobene Abschluss- oder Vertriebskosten sind beispielsweise nicht zulässig. Auch kann ein Arbeitnehmer kostengünstig und ohne größere Nachteile in ein anderes Produkt wechseln, falls er zu einem späteren Zeitpunkt mit der Produktauswahl des Arbeitgebers nicht zufrieden ist.
Vereinfachtes Riester-Zulagenverfahren
Zulagen sind ganz besonders für Geringverdienende wichtig, damit private Altersvorsorge nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. Die Riesterförderung kann hier Abhilfe schaffen. Bei einer Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern und entsprechendem Einkommen zahlt der Staat beispielsweise bis zu 93 Prozent des Beitrags. Das heutige Zulagenverfahren ist aber äußerst kompliziert und verursacht bei allen Beteiligten unnötig hohe Kosten, die letztendlich das Anlageergebnis jedes einzelnen Riestersparers schmälern. Wir schlagen daher für alle Beschäftigten ein vereinfachtes Zulagenverfahren vor. In dem vereinfachten Verfahren können die Beiträge der Beschäftigten – vergleichbar den heutigen vermögenswirksamen Leistungen – technisch über den Arbeitgeber direkt an den Anbieter gezahlt werden. Die Zulagen erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollautomatisch über das Lohnabrechnungssystem.
Höhere Rendite durch Aktien
Mit der Deutschland-Rente sollen Riestersparerinnen und -sparer das Wahlrecht erhalten, stärker als bisher von einer höheren Rendite durch mehr Aktien zu profitieren. Das ist bei den derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Garantien kaum möglich. Al-Wazir, Grüttner und Dr. Schäfer: „Daher wollen wir die gesetzlichen Garantievorgaben lockern. Riestersparer sollen in gleicher Weise wie Sparer von Basisrentenverträgen Produkte ohne Beitragsgarantie abschließen dürfen. Das kurzfristig hohe Risiko von Verlusten bei Aktien durch Kursschwankungen spielt in der langfristig angelegten Altersvorsorge kaum eine Rolle mehr.
Demgegenüber zahlen Sparer beim bisherigen Riester-Modell für Garantien extrem hohe Kosten durch geringere Renditechancen. Dabei geben diese Garantien nur vordergründig Sicherheit. Unter Berücksichtigung eines steigenden Preisniveaus wird am Ende der Ansparphase – und das ist für die Beschäftigten entscheidend – von der nominal hundertprozentigen Beitragsgarantie an tatsächlicher Kaufkraft nur ein deutlich geringerer Prozentsatz garantiert. Schließlich sind selbst die nominal garantierten Beträge nicht absolut sicher. Denn alle Sicherungssysteme können unter besonderen Umständen an Grenzen stoßen. Faktisch gibt es damit auch bei vertraglicher Festschreibung keine unverrückbaren Garantien.
Der staatlich organisierte Deutschlandfonds
Der Staat muss besonders den kleinen Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in dieser Materie nicht gut auskennen, die heute weit verbreitete Angst vor Komplexität und hohen Kosten der zusätzlichen Altersvorsorge nehmen. Hierfür brauchen wir gerade bei der Einführung eines Opt-out-Modells für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht selbst aktiv werden wollen, ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt. Die Deutschland-Rente bietet ein solches Produkt von einem staatlich organisierten Deutschlandfonds, der zu gleichen Wettbewerbsbedingungen neben die privatwirtschaftlichen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten tritt und verloren gegangenes Vertrauen wiedergewinnt.
Anleger können im Deutschlandfonds selbst wählen, ob sie in dem Standardprodukt bleiben wollen. Dieses hat eine höhere Aktienquote und verspricht bessere Renditechancen. Dafür sind die Garantien hier beschränkt. Optional gibt es im Deutschlandfonds eine sicherere Produktvariante mit den heutigen Garantien, aber einer renditeärmeren Anlagestrategie. Die Riester-Zulagen schaffen auch im Deutschlandfonds vor allem für Geringverdienende zusätzliche Anreize. Der Deutschlandfonds bietet zudem die Wahlmöglichkeit für eine Absicherung der Hinterbliebenen.
Manche lehnen einen Staatsfonds vorschnell ab. Zu groß seien die Sorgen eines späteren Zugriffs, wenn der Staat mal wieder Geld braucht. Dieses Argument überzeugt aber nicht für den Deutschlandfonds. Hier erwirbt jeder für seine eingezahlten Beiträge Anteile am Fondsvermögen. Diese Anteile sind von Artikel 14 des Grundgesetzes vor staatlichem Zugriff geschützt. Als Rechtsform kommt ein Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagerechts in Betracht. In der Deutschland-Rente gibt es damit weder ein Sondervermögen des Staates, noch sind Beispielsfälle von manchen ausländischen Pensionsreservefonds mit dem Deutschlandfonds vergleichbar. Der Deutschlandfonds ist staatlich organisiert, eigenständig und unabhängig. Ein politischer Zugriff auf die eingezahlten Beiträge ist ausgeschlossen. Das ist für uns von zentraler Bedeutung. Darauf muss sich verlassen können, wer mit der Deutschland-Rente für das eigene Alter vorsorgt. Und darauf ist Verlass!
Der Deutschlandfonds arbeitet ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis. Die operative Verwaltung und Führung der einzelnen Konten könnte beispielsweise in einem kompetitiven Verfahren an Banken oder professionelle Fondsmanager vergeben und von diesen durchgeführt werden. Die Anlagestrategie des Deutschlandfonds ist breit diversifiziert, renditeorientiert und verfolgt das Ziel einer langfristigen und damit nachhaltigen Wertentwicklung. Aus Kostengründen wird im Wesentlichen auf passive Anlagestrategien gesetzt. Dabei sollen die Investitionen des Deutschlandfonds auch ökologischen und ethischen Mindeststandards entsprechen.
Warum zusätzliche Altersvorsorge wichtig ist
Im Ergebnis muss derjenige, der vorsorgt, am Ende auch mehr im Alter haben. Dies schafft wichtige Anreize vor allem für Geringverdienende, die bislang zum Teil die Sorge haben, dass Leistungen aus der zusätzlichen Altersvorsorge vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Der Vorschlag zum Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht hier bereits als Lösungsansatz die Einführung eines Freibetrages für Leistungen aus der zusätzlichen Altersvorsorge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter vor.
In wenigen Jahren gehen die Babyboomer in Rente und der massive Einbruch der Geburtenzahlen nach 1965 wird deutlich spürbar. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung der Menschen. Das führt zwangsläufig zu großen Belastungen für das umlagefinanzierte Rentensystem. Die Folge: Der Lebensstandard im Alter wird bei vielen Bürgerinnen und Bürgern deutlich sinken und Altersarmut erheblich zunehmen. Wer das nicht einfach hinnehmen will, muss heute die entscheidenden Weichen stellen, um der betrieblichen und privaten Altersvorsorge neuen Schub zu geben.
Der Gesetzgeber hat bereits damit begonnen, das Standard-Rentenniveau um fast 20 Prozent abzusenken. Um auch zukünftig ein vergleichbares Versorgungsniveau wie heute zu erreichen, muss die Lücke aus der geringeren gesetzlichen Rente durch betriebliche und private Altersvorsorge geschlossen werden. Hierfür gibt es seit dem Jahr 2001 eine verstärkte staatliche Förderung, etwa durch Zulagen für die Riesterrente oder die begünstigte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge. Dennoch ist der Verbreitungsgrad völlig unzureichend. „Komplexität und hohe Kosten vieler Produkte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schrecken vor allem kleine Unternehmen und viele Arbeitnehmer ab.
Die berechtigte öffentliche Kritik an den zum Teil völlig überteuerten Riester-Produkten hat viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile stark verunsichert. Der Staat muss das ernst nehmen und handeln. Wir brauchen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht selbst aktiv werden beziehungsweise sich von der Vielzahl der Angebote überfordert fühlen, ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt, das der Staat organisiert: die Deutschland-Rente. Mit diesem Produkt stärken wir das Vertrauen in die zusätzliche Altersvorsorge und schaffen einen sinnvollen Wettbewerb für einfache und kostengünstige Altersvorsorgeprodukte. Wir sichern den Lebensstandard im Alter und verhindern im Ergebnis für viele Bürgerinnen und Bürger ein Abrutschen in Altersarmut.
Unterstützung aus der Wissenschaft
Unterstützt werden die drei hessischen Minister von namhaften Professoren: Prof. Dr. Joachim Weimann von der Universität Magdeburg und Prof. Dr. Markus Roth von der Universität Marburg. An der wissenschaftlichen Begleitung beteiligt war Prof. Dr. Andreas Knabe, ebenfalls aus Magdeburg.
Prof. Dr. Joachim Weimann von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg schätzt den Vorschlag so ein: „Die Deutschland-Rente ist ein konsequent zu Ende gedachtes Reformkonzept, das sich Erkenntnisse der Verhaltensökonomik zunutze macht und diese mit der Einrichtung eines staatlichen Rentenfonds kombiniert. Im Ergebnis gelingt ein Rentenreformvorschlag, der, wird er umgesetzt, das deutsche Rentensystem zukunftsfest machen wird und es zu einem der internationalen Best-Practice-Fälle avancieren lässt. Die Deutschland-Rente ist dabei kein radikaler Gegenentwurf zum bisherigen System oder zu anderen Reformansätzen, sondern ordnet bekannte Optionen und Maßnahmen neu an und justiert sie neu. Dadurch kann das System der Riesterrente drastisch vereinfacht und deutlich effektiver gestaltet werden.“
Professor Weimann blickt aber weiter: „Gleiches gilt für die betriebliche Altersvorsorge. Das Konzept der Deutschland-Rente nimmt auf bestehende Regulierungen ebenso Rücksicht, wie auf europarechtliche Restriktionen. Ihre Einführung wird den Wettbewerb auf dem privaten Rentenversicherungsmarkt deutlich beleben und dabei erheblich transparenter gestalten als es gegenwärtig der Fall ist. Der Übergang von einem Opt-in- zu einem Opt-out-System ist in keiner Weise mit Einschränkungen individueller Freiheitsrechte verbunden. Er ist Ausdruck eines modernen und weit entwickelten Verständnisses für die Notwendigkeit staatlicher Regulierung in einer immer komplexeren Welt, in der sich das Individuum immer stärkeren Zwängen ausgesetzt sieht. Die Deutschland-Rente kommt ohne Dirigismus aus und entlastet die Menschen, weil sie ihnen ohne Druck und ohne Zwang eine wichtige Zukunftsangst nehmen kann.“
Prof. Dr. Markus Roth von der Philipps-Universität Marburg sagt: „Der hessische Vorschlag zur Einführung einer Deutschland-Rente macht internationale Erfahrungen und interdisziplinäre Forschung für Deutschland fruchtbar. Dies gilt zunächst für die automatische Einbeziehung, die die Verbreitung zusätzlicher Altersvorsorge fördert. Durch eine stärkere Kapitaldeckung wird das deutsche Alterssicherungssystem weiter insgesamt nachhaltiger und auch widerstandsfähiger, durch einen Fokus auf Rendite und Kosten zugleich effizienter. Für die kapitalgedeckte Altersvorsorge zentral ist die langfristige Anlage und Betrachtung von Risiken, dies spricht für die vorgeschlagene Aktienanlage.“ Es sei ein hervorzuhebendes Merkmal des hessischen Vorschlags, dass bei Riesterprodukten auf Garantievorgaben künftig verzichtet werden soll. Dies gelte nicht nur für den staatlich organisierten Deutschlandfonds, sondern allgemein.
„Die Eigenvorsorge hat bislang keine hinreichende Verbreitung gefunden“, so Professor Roth, „dazu sei aus rechtlicher Sicht lediglich noch angemerkt, dass der hessische Vorschlag passgenau das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Betriebsrentenstärkungsgesetz ergänzt, das für eine automatische Einbeziehung in eine Entgeltumwandlung einen Tarifvertrag voraussetzt bzw. den Bezug auf einen Tarifvertrag. Der hessische Vorschlag erreicht insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen kleinen und mittleren Betrieben, wo die zusätzliche Altersvorsorge noch nicht hinreichend verbreitet ist.“
Weitere Informationen zur Deutschland-Rente unter: www.deutschlandrente.hessen.de