EON und RWE: Karlsruhe lässt Aktionäre jubeln!
Es ist nicht irgendein Urteil, dass das Bundesverfassungsgericht gefällt hat. Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelemente-Steuer ist demnach mit dem deutschen Grundgesetz. Finanzminister Schäuble könnte das die Schwarze Null kosten. Aktionäre von RWE und EON dagegen könnten nach langer Durststrecke endlich auf ihre Kosten kommen. Nach dem Urteil schossen die Kurse der Energie-Aktien in die Höhe. Alles nur ein kurzfristiger Hoffnungsschimmer oder bahnt sich da ein langfristiger Trend an?
Es ist nicht irgendein Urteil, dass da vor kurzem am Bundesverfassungsgericht gesprochen wurde. Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelemente-Steuer ist nach Auffassung der Karlsruher Richter unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz. Finanzminister Schäuble könnte das die Schwarze Null kosten. Aktionäre von RWE und EON dagegen könnten nach langer Durststrecke endlich auf ihre Kosten kommen. Nach Bekanntwerden des Urteils schossen die Kurse der Energie-Aktien in die Höhe. Alles nur ein kurzfristiger Hoffnungsschimmer oder bahnt sich da ein langfristiger Trend an?
Es ist ein klarer und eindeutiger Richterspruch, der da von Karlsruhe aus verkündet wurde. Das von der Bundesregierung zur Finanzierung der Ewigkeitskosten der Kernkraft verabschiedete und angewandte Kernbrennstoffsteuergesetz, das dem Bundeshaushalt von 2011-2016 insgesamt 6,3 Milliarden Euro einbrachte, ist „mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“. RWE, Eon und auch der baden-württembergische Energieversorger EnBw dürfen nun auf Entschädigungszahlungen hoffen.
Hoffnung dürfte damit einhergehend auch bei den Aktionären der in der Vergangenheit arg gebeutelten Energiekonzerne aufkeimen. Die im Raum stehenden Milliardenrückzahlungen lassen ein Licht am Ende des doch recht langen schwarzen Tunnels erahnen, durch den die einst so stolzen Stromversorger nach dem beschlossenen Atomausstieg noch immer gehen müssen.
Das Kernbrennstoffsteuergesetz war 2010 beschlossen worden, um einerseits den Haushalt zu konsolidieren und andererseits die Sanierung des sehr gefährdeten Atomlagers Asse zu finanzieren. Jedes Mal, wenn ein neues Brennelement in einem Kernkraftwerk eingesetzt wurde, waren je Gramm 145 Euro fällig. Dies trug wesentlich dazu bei, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble über mehrere Jahre hinweg eine „schwarze Null“ erreichen konnte, also die ersten ausgeglichenen Bundeshaushalte ohne neue Schulden seit 1969.
Angesichts der stabil guten Haushaltslage in Niedrigzinszeiten mit gesamtstaatlichen Überschüssen im zweistelligen Milliardenbereich dürfte Schäuble die Zahlungsanweisung aber derzeit vornehmen können, ohne seine Prinzipien der Schuldenfreiheit und der „schwarzen Null“ aufgeben zu müssen. Das bedeutet auch, dass Steuerzahler nicht mit erkenn- und fühlbaren Mehrbelastungen zu rechnen haben.
Die Energiekonzerne waren durch alle Instanzen gegen die Steuer vorgegangen. Noch 2015 wies der Europäische Gerichtshof die Klagen der Energieversorger zurück. Damals gerieten die Aktien von RWE und EON gehörig unter Druck. Wie das Handelsblatt berichtet, habe der Bund nach Aussage des Gerichts nicht die Gesetzgebungskompetenz für die Brennelementsteuer gehabt. Die Atomsteuer entspreche entgegen der Klassifizierung des Bundes nicht einer Verbrauchssteuer, zu deren Beschluss der Bund befugt gewesen wäre. Die Entscheidung sei dabei im Ergebnis zwar einstimmig gefallen, bei der Begründung seien sich die Richter aber uneins gewesen. Die Steuer sei auf eine „Abwälzung auf den Endverbraucher angelegt“. Dies habe zur Folge, dass die Unternehmer als Steuerschuldner von der Steuerlast wirtschaftlich ent- und die privaten Verbraucher als Steuerträger wirtschaftlich belastet würden. Die von den Atomkonzernen eingeforderte Steuer ist keine Verbrauchssteuer und daher mit dem Grundgesetz unvereinbar.
EON hatte am meisten zurückgefordert und kann jetzt mit der größten Rückzahlung rechnen. Nach eigenen Angaben wurde der Energiekonzern um rund 2,85 Milliarden Euro erleichtert. Nun erwarte man, dass auch Zinsen in Höhe von rund 450 Millionen Euro erstattet würden, wie das Handelsblatt berichtet. Das Unternehmen werde das Geld zur Schuldentilgung und Stärkung der Bilanz einsetzen. RWE geht von der kompletten Rückerstattung seiner seit 2011 gezahlten Kernbrennstoffsteuer von 1,7 Milliarden Euro aus, wie das Handelsblatt vorrechnete. EnBW hatte nach Unternehmensangaben 1,44 Milliarden Euro an Steuer bezahlt.
Nach Bekanntwerden des Karlsruher Richterspruchs stiegen die EON-Anteile am Frankfurter Aktienmarkt um knapp 5,5 Prozent auf rund 8,50 Euro; die RWE-Aktien legten sogar um 5,5 Prozent auf 19,50 Euro zu. Daran anschließend ging es in der Folge noch ein Stückchen weiter nach oben, ehe sich die Kurse zum Handelsschluss am Freitag bei 8,74 Euro und 19,62 Euro einpendelten. Sowohl Eon als auch RWE mussten am letzten Tag der Woche, trotz eines starken Marktumfeldes, Gewinnmitnahmen über sich ergehen lassen. RWE-Papiere verloren 1,3 Prozent, bei Eon ging es nur minimal, um 0,32 Prozent, in die negative Richtung. Die für die beiden Konzerne insgesamt äußerst positiv verlaufene Börsenwoche hinterließ auch Spuren bei der jeweiligen Marktkapitalisierung. RWE konnte jene auf 11,87 Milliarden Euro, Konkurrent Eon auf 19,34 Milliarden Euro steigern.
Sowohl die deutsche Bank als auch Goldman Sachs sehen bei RWE weiter Potenzial für Kursgewinne und gaben Kaufempfehlungen und Kursziele in Höhe von 22 und 22,80 Euro an. Durch die möglichen Ausgleichszahlungen wäre vielleicht sogar ein Schuldenabbau in Reichweite, schätzt Goldman-Analyst Alberto Gandolfi die derzeitige Lage ein. Auch für Eon würden sich die Bilanzsorgen durch das gesprochene Urteil verringern, so Lawson Stelle von der Berenberg-Privatbank.
Alles in allem dürfte es damit in nächster Zeit sowohl für die Eon-Papiere als auch für die Anteilsscheine des Essener RWE-Konzerns noch Potenzial für weitere Kursgewinne geben. Langfristig gesehen könnte vor allem für RWE die Fahrt durch den langen schwarzen Tunnel bald beendet sein. Tochter Innogy legte erst kürzlich starke Zahlen vor, ist zudem ein möglicher Übernahmekandidat. Hinzu kam eine schon länger zurückliegende Erhöhung des Gewinnziels für das laufende Geschäftsjahr von 0,8 auf eine bis 1,3 Milliarden Euro.
Genauso besteht derzeit die Chance gerade bei RWE die hohen Kurssteigerungen der letzten Monate in Gewinn umzumünzen. Denn an Rückschlagrisiken mangelt es nicht. Der Atomausstieg ist weiterhin ein Kraftakt. Die Zukunft der Konzerne immer noch ungewiss. Im Sommer zahlen die Versorger erst einmal Milliarden in den staatlichen Atomfonds. Dafür übernimmt der Statt die Haftung für den Ausstieg. OG