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Altersvorsorgedepot: Wie das Depot für die private Altersvorsorge funktioniert

| Clara Vogt

Anlegerin am Schreibtisch vor Notebook.
Am Schreibtisch prüft eine Sparerin die Aufteilung ihres Depots auf Aktien- und Anleihefonds. (Foto: Mithilfe von KI generiert)

Für Neuverträge bekommt die Riester-Rente einen Nachfolger. Ab 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die geförderte private Vorsorge tragen.

Für Neuverträge bekommt die Riester-Rente einen Nachfolger. Der Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz im März 2026, der Bundesrat stimmte im Mai zu, Ende Mai stand es im Bundesgesetzblatt. Ab 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die geförderte private Vorsorge tragen.

Erstmals fördert der Staat damit das Sparen mit Aktien, Fonds und ETF ohne Beitragsgarantie. Abschließen lässt sich trotzdem noch kein Vertrag, weil die Zertifizierung der Produkte läuft. Wer Informationen zum Altersvorsorgedepot sucht, sollte Gesetzeslage und Anbieterankündigungen deshalb auseinanderhalten.

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von einem gewöhnlichen Wertpapierdepot?

Rechtlich ist das Depot ein Altersvorsorgevertrag, den das Bundeszentralamt für Steuern nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz prüft, geführt als Wertpapierdepot. Ein vorhandenes ETF-Depot lässt sich weder umwidmen noch einbringen; gefördert werden allein neue Einzahlungen. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot führen: ein Aktienfonds, ein Anleihefonds, mit automatischer Umschichtung in den defensiveren Teil, je näher der Ruhestand rückt. Von dieser Voreinstellung darf der Sparer abweichen.

Für das Standarddepot deckelt das Gesetz die Effektivkosten, also alle Gebühren für Depot, Sparplan und Fonds zusammen, bei einem Prozent im Jahr. Verbraucherzentralen halten auch diesen Deckel für zu hoch, weil solche Kosten über Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Erträge aufzehren.

Daneben erlaubt das Gesetz freie Depots ohne Deckel und mit größerer Fondsauswahl sowie Garantieprodukte, die am Ende der Ansparphase die Beiträge ganz oder zu einem vertraglich festgelegten Anteil erhalten. Neu berechtigt sind auch Selbstständige und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, bisher von Riester ausgeschlossen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und lassen sich überführen; wer bleibt, erhält die volle Zulage mit deutlich niedrigerem Mindestbeitrag als in Neuverträgen.

Wie kommen Eigenbeitrag, Zulagen und Steuervorteil im Depot zusammen?

Von den ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr übernimmt der Staat die Hälfte, von Beiträgen bis zum Fünffachen dieser Summe noch ein Viertel. Höher fällt die Grundzulage nicht aus.

Für jedes Kind verdoppelt der Staat den Eigenbeitrag, aber nur bis 300 Euro im Jahr. Förderfähig ist schon ein niedriger dreistelliger Jahresbetrag. Die geförderten Beiträge samt Zulageanspruch zählen als Sonderausgaben, höchstens bis zum Beitrag für die volle Grundzulage.

Was der Abzug bringt, entscheidet weniger der heutige Grenzsteuersatz als dessen Abstand zum Satz im Ruhestand. Liegt der spätere Satz deutlich niedriger, wird die Verschiebung der Steuerlast ins Alter zum Gewinn.

Welche Regeln gelten für Kapitalbindung, Auszahlung und Besteuerung?

Bis zur Auszahlungsphase bleibt das Kapital gebunden. Wer vorher entnimmt, muss die Förderung in vielen Fällen zurückzahlen; dasselbe gilt im Erbfall, sofern nicht der Ehepartner das Vermögen übernimmt. Eine Hinterbliebenenabsicherung sieht das Gesetz nicht mehr vor, stattdessen lässt sich eine zehnjährige Rentengarantiezeit vereinbaren.

Die Entnahme für eine selbst genutzte Wohnimmobilie ist kein Pflichtbestandteil mehr; ob der Anbieter sie vorsieht, ist vor Abschluss zu prüfen. Die Pflicht zur lebenslangen Leibrente entfällt, ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr genügt. Der Versicherungsverband GDV hält das für zu kurz und fordert längere Pläne.

In der Ansparphase bleiben Kursgewinne und Ausschüttungen unversteuert, erst die Auszahlung unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz. Im ungeförderten Depot greifen dagegen Abgeltungsteuer und Teilfreistellung, die Aktienfondserträge teilweise steuerfrei stellt. Welches Depot besser abschneidet, hängt von Steuersatz im Alter, Kinderzahl und Laufzeit ab.

Nach fünf Jahren erlaubt das Gesetz den Anbieterwechsel kostenfrei; der aufnehmende Anbieter darf lediglich eine begrenzte Verwaltungspauschale berechnen.

Was ist bis zum Start des Altersvorsorgedepots noch offen?

Das öffentlich verwaltete Standarddepot existiert bislang nur als Ermächtigung. Noch fehlt die Verordnung, mit der die Bundesregierung einen Träger beauftragt, und das Bundesfinanzministerium nennt keinen Zeitplan. Stiftung Warentest hält einen Start zum 1. Januar 2027 darum für unwahrscheinlich.

Onlinebroker, Direktbanken und Fondsgesellschaften haben Konditionen genannt oder Vormerklisten eröffnet, teils ohne Depot- und Ordergebühren. Verbindlich ist davon nichts, solange Zertifizierung und vollständige Vertragsunterlagen fehlen. Die staatliche Vergleichsplattform ist zum 1. Januar 2027 geplant.

Eile besteht trotzdem nicht: Die Förderung für 2027 fließt laut Stiftung Warentest rückwirkend, wenn der Vertrag erst im Dezember 2027 zustande kommt.

Fazit zum Altersvorsorgedepot

Wie gut das Depot im Einzelfall funktioniert, entscheiden drei Stellgrößen: die nur im Standarddepot gedeckelten Effektivkosten, die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag und der Steuersatz im Ruhestand.

Ob die angekündigte Kostenfreiheit in die Verträge gelangt, ist offen. Verbraucherzentralen warnen vor Klauseln für spätere Gebührenerhöhungen, Premium-Modellen mit deutlich höheren Effektivkosten, Verkaufsgesprächen auf Provisionsbasis und Vermittlungsportalen, die an Abschlüssen mitverdienen. Das Marktrisiko trägt der Sparer allein: Für Verluste haftet niemand, die gesamte Rendite gehört ihm.

Die Verbraucherzentrale rät, die Konditionen des staatlichen Standardprodukts abzuwarten: Als Preisanker kann es verhindern, dass anfangs günstige Angebote später teurer werden. Die Dezemberfrist lässt dafür das ganze Jahr 2027 Zeit. Bleibt das Staatsprodukt aus, entscheidet der Vergleich der Effektivkosten, die jeder Anbieter ausweisen muss.

Hinweis: Unser Redakteur wurde bei diesem Beitrag durch KI unterstützt.

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