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Erben & Vererben: Wie Familien ihr Vermögen richtig übertragen

| Florian Spichalsky | Lesezeit: 6 Min.

Oft an die nächste Generation weitergereicht: Das gute Silberbesteck. Immer ohne Streit? (Foto: picture alliance / Artjazz/Shotshop | Artjazz)

Jedes Jahr gehen in Deutschland Vermögenswerte in dreistelliger Milliardenhöhe auf die nächste Generation über. Welche Regeln dabei gelten – und wie sich Besitz im Generationenwechsel sichern lässt.

Drei Geschwister, zwei Häuser, ein Unternehmen – und kein Testament. Was wie der Auftakt zu einem Familiendrama klingt, gehört in Deutschland zur gängigen Praxis. Jahr für Jahr werden in hierzulande Vermögenswerte in dreistelliger Milliardenhöhe übertragen, oft unvorbereitet. Ohne klare Planung kommt es zu Streit, Steuerlasten und finanziellen Engpässen.

Mit dem eigenen Tod setzen sich die wenigsten Menschen gern auseinander. Viele Familien schieben das Thema deshalb auf. Das kann teuer werden. Immobilien, Beteiligungen und Aktien lassen sich nicht beliebig aufteilen. Fehlt eine klare Struktur, entstehen Erbengemeinschaften, die gemeinsam entscheiden müssen. Selbst in harmonischen Familien kann das Konflikte auslösen – und Geld kosten. Wer Vermögen in die nächste Generation bringen will, sollte frühzeitig gestalten.

Die Dimension

2024 registrierten die Finanzämter Erbschaften und Schenkungen im Wert von rund 113 Milliarden Euro. Daraus resultierten 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer – zwölf Prozent mehr als im Vorjahr.

Die hohen Summen befeuern auch die politische Diskussion darüber, wie fair das Erben und Vererben hierzulande tatsächlich arrangiert ist. Vor allem aus der SPD kam jüngst der Vorstoß, große Vermögen stärker zu besteuern. Kritisiert wird, dass sehr hohe Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich weitgehend verschont bleiben können. Wirtschaftsverbände warnen dagegen vor zusätzlichen Belastungen für Familienunternehmen, weil im Erbfall häufig kein frei verfügbares Geld, sondern gebundenes Vermögen übertragen wird.

Schenkungen spielen deshalb eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen und Freibeträge zu nutzen. Wer früh handelt, kann Steuern sparen und oftmals auch Konflikte vermeiden.

Kein Testament? Keine gute Idee

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen unmittelbar auf die Erben über: Vermögenswerte ebenso wie Verbindlichkeiten. Fehlt ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie verteilt feste Quoten, ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des Vermögens.

In der Praxis entstehen dadurch Probleme. Geld lässt sich aufteilen, Immobilien nicht. Mehrere Miteigentümer müssen entscheiden, ob sie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen. Gleichzeitig fordern Pflichtteilsberechtigte ihren Anteil, das Finanzamt verlangt Steuern und laufende Kosten fallen weiter an. Geld wird knapp, der Druck steigt.

„Eine Nachfolgeplanung beginnt nicht erst mit einem Testament oder einer Schenkung. Die Vermögensverhältnisse nachvollziehbar zu ordnen, zählt auch schon dazu“, erklärt Philipp Windeknecht, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg. Ohne vollständige Vermögensübersicht gehe insbesondere Auslandsvermögen leicht verloren. Mündliche Absprachen ließen sich später kaum belegen. Auch steuerliche Versäumnisse in der Vergangenheit führten immer wieder zu Problemen.

Warum Immobilien besondere Planung erfordern

Mit einem Testament lassen sich Erbquoten festlegen und einzelne Vermögenswerte gezielt zuweisen – etwa eine Immobilie einer bestimmten Person. Andere Begünstigte können über Geld oder Wertpapiere beteiligt werden, sofern ausreichend Mittel existieren.

„Grundsätzlich kann jede Person ein Testament errichten, indem sie vollständig handschriftlich ihren letzten Willen niederlegt und unterschreibt“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht Cornel Potthast. Das ist eine Chance, kann aber auch ein Risiko sein. Nicht beratene Testamente enthalten immer wieder Formfehler oder bleiben inhaltlich unklar. Deshalb rät er dazu, sich qualifiziert beraten zu lassen, etwa durch einen Fachanwalt oder Notar, damit das Testament formwirksam und rechtssicher ist.

„Ein typischer Fehler ist der Versuch, einzelne Gegenstände unmittelbar zu vererben“, erklärt Notar Florian Kroier. Das Beispiel: „Mein Sohn erbt die Wohnung in München, meine Tochter die Wohnung in Berlin.“ In solchen Fällen bleibt offen, wer mit welcher Erbquote tatsächlich Erbe wird – und wie der übrige Nachlass verteilt werden soll. Entscheidend sind die Details.

In der Praxis werden Immobilien häufig schon zu Lebzeiten übertragen. Häufig behalten sich die bisherigen Eigentümer, beispielsweise die Eltern, ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor. Das mindert den für die Schenkungsteuer maßgeblichen Wert der Immobilie und kann dazu führen, dass der Erwerb ganz oder teilweise innerhalb der Freibeträge bleibt.

Das Familienheim: steuerlich begünstigt – aber nicht bedingungslos

Wer selbst genutztes Wohneigentum erbt und dort einzieht, kann die Immobilie steuerfrei übernehmen. Zieht der Erbe innerhalb von zehn Jahren wieder aus, entfällt die Steuerbefreiung, eine hohe Nachzahlung droht – es sei denn, zwingende Gründe sprechen dagegen.

Gerade bei stark gestiegenen Immobilienwerten kann die Steuerlast erheblich sein. Mehrere Immobilien im Nachlass zwingen Erben zu Entscheidungen: verkaufen, aufteilen oder einem Einzelnen übertragen. „Immobilien sind regelmäßig nicht ohne Weiteres teilbar und stellen gleichzeitig in vielen Nachlässen den wesentlichen Wert dar“, sagt Potthast. Ohne klare Regelung endet das nicht selten in einer Teilungsversteigerung.

Geldvermögen schafft Flexibilität

Bankguthaben und Wertpapierdepots lassen sich einfacher übertragen als Immobilien. Beim späteren Verkauf müssen mögliche Kursgewinne versteuert werden. Auch solche, die bereits vor dem Erbfall entstanden sind.

Und genau hier liegt ein strategischer Hebel: Wer Vermögen frühzeitig verschenkt, kann Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. So lässt sich Vermögen Schritt für Schritt steuerfrei übertragen. Notar Kroier sieht auch einen praktischen Vorteil: „Kinder profitieren nicht erst im Rentenalter vom Vermögen der Eltern, sondern in einer Phase, in der sie finanzielle Unterstützung häufig besser gebrauchen können.“

Fazit: Struktur schafft Stabilität

Die gesetzliche Erbfolge verteilt Quoten – sie ersetzt keine Planung. Wer Vermögen sichern und unternehmerische Substanz schützen will, muss frühzeitig gestalten. Erben und Vererben sind Teil einer langfristigen Vermögensstrategie.

Schenkungssteuer: Freibeträge auf einen Blick

Wer zahlt die Steuer?

  • Steuerpflichtig ist immer die beschenkte Person, nicht die schenkende.
  • Versteuert wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags.

Freibeträge (alle 10 Jahre erneut nutzbar):

Steuerklasse I (Steuersatz 7-30 %)

  • Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel (Eltern verstorben): 400.000 €
  • Enkel (Eltern leben): 200.000 €
  • Urenkel: 100.000 €

Steuerklasse II (Steuersatz 15-43 %)

  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung)
  • Geschwister, Nichten, Neffen
  • Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Geschiedene Ehegatten jeweils 20.000 €

Steuerklasse III (Steuersatz 30-50 %)

  • Alle übrigen Beschenkten (z. B. Freunde, Cousins) jeweils 20.000 €

Unterschied zur Erbschaft:

  • Eltern und Großeltern erhalten im Erbfall 100.000 €, bei einer Schenkung jedoch nur 20.000 € Freibetrag.
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