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Zombies und Raketen –
Auf Kosten anderer Leute ist gut wirtschaften
Alles spricht über Zombie-Unternehmen.
Wir jetzt auch. Und nein,
damit sind nicht Beerdigungsinstitute
mit gruseliger Kundschaft
gemeint. Allerlei fürsorgliche
Maßnahmen der auch sonst fürsorglichen
deutschen Regierung
sorgen derzeit dafür, dass angesichts
der Corona-Pandemie,
Welle 1 bis X, so schnell niemand
die Segel streichen oder gar
„Mann über Bord“ rufen muss.
Die mit gutem Grund zum Beispiel existierende
Pflicht, bei drohender Zahlungsunfähigkeit
diese nicht etwa zu verschleiern,
sondern die Karten amtlich auf den
Tisch zu legen, ist vorerst perdu, und das
Unternehmen mithin gerade nicht. Es
darf weitergewurstelt werden, und Lieferanten
und Kunden können bestenfalls
rätselratend hoffen, dass Ware bezahlt
beziehungsweise geliefert wird. Gut gemeint
ist bekanntlich fast das Gegenteil
von gut gemacht, denn die Absicht hinter
dem, was nun für grobe Unsicherheit im
Wirtschaftsleben sorgt, war die Erhaltung
von Firmen, denen Corona nur mal
kurz die Bilanz verhagelt. Was schon rational
nicht so recht zu erfassen ist, denn
weder zum Zeitpunkt des Erlasses noch
bis heute weiß ja irgendjemand, wann
die Pandemie-Sondersituation vorbei
sein wird und welche Schadenswirkung
bei wem nun genau darauf zurückzuführen
ist. Und dass die Insolvenz-Ausnahmeregel
etwa bis zum Verabreichen
eines garantiert wirksamen Impfstoffes
gelten sollte, ist bislang nicht bekannt
geworden. Bis dahin, so steht zu vermuten,
gingen dann auch vorübergehend
geschonte Pleitefirmen über die Klippe,
denn irgendwann ist jede Show zu Ende.
Genau davor fürchten sich Analysefirmen
wie Schufa oder Creditreform: Wenn tatsächlich
nun zunächst die Regelung für
zahlungsunfähige Unternehmen Ende
September ausläuft, für coronabedingt
überschuldete dann zum Jahresende,
gibt es mehrere Stunden der Wahrheit,
es sei denn, die Bundesregierung lässt
04 BÖRSE am Sonntag · 36/20
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