erwartet, dass die Gruppe eine Taxonomie veröffentlicht, die Kriterien
für eine entsprechende Beurteilung definiert und damit eine einheitliche
Klassifizierung der Kapitalanlagen ermöglicht. Das Klassifikationssystem
soll Nachhaltigkeit klar definieren, um so Kapitalströme
hin zu nachhaltigen Investitionen zu lenken. Die Taxonomie basiert
auf NACE mit 21 Sektoren und 615 Kategorien. Davon sollen 13
Sektoren (7 für Climate Change Mitigation, 6 für Climate Change
Adaptation) von der Taxonomie abgedeckt werden.
Auch ein Ökosiegel für Finanzprodukte ist in Arbeit, das dann
ein Merkmal von einer ganzen Reihe von Asset Klassen wie z.B.
Anleihen, Aktien und Fondsprodukten bilden wird. Die Klima-
Benchmarks der EU setzen Richtlinien für Investmentstrategien
mit niedrigem CO2-Gehalt. Um sich als EU CTB (EU Climate
Transition Benchmark) zu qualifizieren, muss die Benchmark
mindestens 30 Prozent weniger Carbon Footprint aufweisen als
eine traditionelle Benchmark. Um das Siegel EU PAB (EU Paris-
Aligned Benchmark) zu erhalten, muss das Portfolio mindestens
50 Prozent an Karbonemissionen einsparen.
Green-Bond-Standards für klimafreundliche
Geschäftsaktivitäten
Um die Finanzierung klimafreundlicher Geschäftsaktivitäten zu fördern,
setzt die EU außerdem auf die Entwicklung eines Green-Bond-
Standards. Die Arbeitsgruppe schlägt einen freiwilligen, nicht-legislativen
EU-Green-Bond-Standard vor, der das Ziel hat, die Effektivität,
die Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des Green-Bond-Marktes
zu verbessern und die Marktteilnehmer zu ermutigen, Green Bonds
zu begeben und in diese zu investieren. Green Bonds sind im Kommen.
In Europa wurden 2018 66,6 Milliarden US-Dollar in Green
Bonds emittiert, was 15 Prozent mehr als im Jahr 2017 entspricht.
Und die Anleger wollen mehr: Die letzten Green-Bond-Emissionen
waren rund zwei- bis dreifach überzeichnet.
Der Finanzsektor befindet sich also im Umbruch und muss der Sensibilität
hinsichtlich Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Tatsächlich
integrieren mittlerweile viele Finanzdienstleister die SDGs explizit in
ihr Zielsystem und ihre Berichterstattung. Anfang Februar 2019 etwa
gab die HSBC bekannt, das CO2-Volumen ihres Kreditportfolios zu
berechnen und einen signifikanten Teil ihrer Kreditvergabe für nachhaltige
Projekte zur Verfügung zu stellen. Auch die Anleger wollen
es grüner: Aktuelle Umfragen zeigen, dass 66 Prozent der Investoren
davon überzeugt sind, dass die Beachtung von ESG-Faktoren dabei
helfen kann, Risiken zu identifizieren und zu verringern.
EU-Initiative macht Umstrukturierung bei
Kreditinstituten notwendig
Finanzdienstleister müssen sich also auf die neuen Gegebenheiten
einstellen und die EU-Initiative macht eine Umstrukturierung
in den Kreditinstituten notwendig. Auf der Produktseite müssen
Front-, Middle- und Backoffice sowie Research die neuen ESGKennzahlen
verarbeiten können. Aber auch Risk Management,
Compliance, Treasury, Reporting und die Anlageberatung können
von den neuen Vorgaben betroffen sein. Für Investmentberater
heißt es, zukünftig ESG-Kriterien als natürlichen Bestandteil einer
jeden Investitionsentscheidung in den Anlageprozess einzubeziehen
und diesen gemäß MiFID II transparent zu gestalten und zu
dokumentieren. Wenn die ersten EU-Richtlinien verabschiedet
werden, kommt viel Arbeit auf Banken und Vermögensverwalter
zu. Am besten, sie fangen jetzt schon damit an.
BÖRSE 41 am Sonntag · III | 2019
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