ZERTIFIKATE ROHSTOFFE LEBENSART AKTIEN & MÄRKTE UNTERNEHMEN FONDS
Indizes
Stand: Freitag nach Börsenschluss
Index % seit Jahresbeg. 52W-Hoch 52W-Performance
Dow Jones 25410,03 +2,80% 26616,71 +22,09%
S&P 500 2744,28 +2,64% 2872,87 +16,10%
NASDAQ 7330,35 +6,19% 7505,77 +25,83%
DAX 12490,73 -3,31% 13596,89 +5,55%
MDAX 26333,94 +0,51% 27525,23 +12,70%
TecDAX 2621,55 +3,66% 2725,97 +37,65%
SDAX 12190,36 +2,55% 12639,82 +21,56%
EUROSTX 50 3458,03 -1,31% 3708,82 +4,17%
Nikkei 225 22068,24 -3,06% 24129,34 +15,43%
Hang Seng 30743,08 +2,75% 33484,08 +29,50%
Gastbeitrag
Ludger Wibbeke
Asset Servicing für Real
Assets, Hauck & Aufhäuser
Privatbankiers AG
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Dem ist entgegenzuhalten, dass das für Crowdinvestments vorgeschriebene
Vermögensinformationsblatt (VIB) nicht ausreichend
erscheint, um einzelne Projekte zu beurteilen und miteinander zu
vergleichen. Denn es gibt ehebliche Gestaltungsspielräume und eine
entsprechende Unübersichtlichkeit. Es erscheint daher sinnvoll, auch
für Projekte mit kleineren Volumina zumindest eine Art „Prospekt
light“ zu verlangen; schließlich kann gerade auch ein derartiger
Kurzprospekt die mit einem Investment verbundenen Risiken klar
benennen und den Vergleich zu anderen, bereits einer Prospektpflicht
unterliegenden Anlagevehikeln erleichtern. Eine Harmonisierung
von VIB und Produktinformationsblättern (PIB) beziehungsweise
wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information
Document, KIID) wäre dabei zusätzlich wünschenswert.
Sicherlich taugen ein ausschließlich auf die Einhaltung formaler
Kriterien durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
geprüfter Prospekt und ein standardisiertes PIB als Qualitätsausweis
einer Kapitalanlage nur bedingt. Dennoch können
sie für ein höheres Maß an Transparenz sorgen und es Anlegern
erleichtern, unterschiedliche Produkte miteinander zu vergleichen.
Von einheitlichen Spielregeln profitieren letztlich alle Beteiligten.
Allein sie ermöglichen es Anlegern, informierte Investmententscheidungen
zu treffen, die in erster Linie auf einer Beurteilung des
jeweiligen Immobilienprojekts und der Kompetenz der Projektverantwortlichen
fußen. Das gilt insbesondere auch für die intensiven
Due-Dilligence-Prüfungen institutioneller Anleger.
Naturgemäß geht eine striktere Regulierung
häufig mit anfänglichen Unsicherheiten
und daraus resultierender
Ablehnung einher. Aber es hat sich
schon häufiger gezeigt, dass am Ende
die positiven Effekte klar dominieren. So
ist mittlerweile unumstritten, dass die
zunächst sehr kritisch betrachtete Neuregulierung
von Beteiligungsangeboten
in Form Alternativer Investmentfonds
letztlich einen entscheidenden Qualitätsschub
zur Folge hatte. Unter anderem
ist das auf die erweiterte Rolle der Verwahrstelle
zurückzuführen, der als Prüfinstanz
weitreichende Kontrollpflichten
auferlegt sind.
Im Segment der Crowdinvestments
könnte die Einführung einer vergleichbaren
Instanz, die ein sinnvolles System
der „Checks and Balances“ etabliert, im
Verbund mit Prospekt oder Prospekt
light und Produktinformationsblatt
das Vertrauen der Anleger in Crowdinvestments
als Alternative zu anderen
Formen der Immobilieninvestments
maßgeblich stärken.